Förderung der Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder
Unterstützung von Projekten der pädiatrischen Onkologie, Psychoonkologie und psychosozialen Begleitung am Universitätsklinikum Leipzig. Anträge jeweils bis 15. März und 15. September möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle, materielle und ideelle Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der pädiatrischen Onkologie und Hämatologie sowie der Psychoonkologie; zudem Förderung und Realisierung der psychosozialen Begleitung, Beratung und Betreuung von Familien mit krebskranken Kindern und Jugendlichen im ambulanten und stationären Bereich in Leipzig.
Förderfähige Ausgaben
- Personalmittel
- Sachmittel (Verbrauchsmaterial, Geräte)
- Reisekosten
- Kosten für Qualifizierungs- und Zertifizierungslehrgänge
Nicht förderfähige Ausgaben
- Rückwirkende Kosten
- Schuldenausgleich
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Regionaler Bezug zum Einzugsgebiet des Universitätsklinikums Leipzig
- Projektbezogene und zeitlich begrenzte Maßnahmen
- Nachweis fachlicher und organisatorischer Kapazitäten zur Durchführung
- Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken und Förderrichtlinien
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefüllter Antrag (digital als PDF)
- Projektbeschreibung
- Detaillierte Kostenaufstellung
- Satzung des Antragstellers
- Gemeinnützigkeitsbescheinigung
- Letzter Finanzbericht/Jahresabschluss
- ggf. Vereinsregisterauszug
Bewertungskriterien
- Fachliche und wissenschaftliche Qualität
- Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
- Regionaler Nutzen
- Machbarkeit und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Leipziger Stiftung für krebskranke Kinder fördert zielgerichtet Projekte im Einzugsgebiet des Universitätsklinikums Leipzig, die sich der pädiatrischen Onkologie, Hämatologie und Psychoonkologie widmen. Gemeinnützige Einrichtungen, öffentliche Träger sowie Bildungseinrichtungen können jeweils zum 15. März und 15. September eines Jahres Zuschussanträge stellen. Gefördert werden neben wissenschaftlicher Forschung und Innovation auch Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie psychosoziale Begleitung, Beratung und Betreuung erkrankter Kinder, Jugendlicher und ihrer Familien im ambulanten und stationären Bereich. Die Förderdauer ist auf bis zu 36 Monate begrenzt, um nachhaltige und zeitlich klar umrissene Projektvorhaben zu gewährleisten.
Unterstützungsfähige Ausgaben umfassen Personalmittel, Sachmittel (z. B. Verbrauchsmaterial, Geräte), Reisekosten sowie Kosten für Qualifizierungs- und Zertifizierungslehrgänge. Nicht förderfähig sind rückwirkende Kosten oder der Ausgleich von Verbindlichkeiten. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis fachlicher und organisatorischer Kapazitäten, ein schlüssiger Finanzierungsplan sowie die Einhaltung regionaler Bezüge. Entscheidungskriterien sind die fachliche und wissenschaftliche Qualität, die Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, der regionale Nutzen und die Machbarkeit. Antragstellende reichen einen vollständig ausgefüllten PDF-Antrag mit Projektbeschreibung, detaillierter Kostenübersicht, Satzung, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, letztem Finanzbericht und gegebenenfalls Vereinsregisterauszug ein. Eine frühzeitige Vorbereitung der Unterlagen erhöht die Erfolgschancen und trägt dazu bei, Forschung und psychosoziale Angebote zum Wohl krebskranker Kinder und Jugendlicher in Leipzig nachhaltig zu stärken.
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