Zuschuss

Förderung der LOTTO-Stiftung Berlin

Fortlaufende Förderung durch die LOTTO-Stiftung Berlin. Schriftliche Anträge sind ca. 9 Monate vor Projektbeginn einzureichen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Komplex
Region: Berlin
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung unterstützt Projekte, die sozial, karitativ, kulturell, staatsbürgerlich oder dem Umweltschutz dienlich sind. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine Berliner Einrichtung ist oder das Projekt in Berlin durchgeführt wird und im Interesse Berlins liegt.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt im sozialen, karitativen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder umweltschutzrelevanten Bereich
  • Antragsteller muss Berliner Einrichtung sein oder das Projekt in Berlin durchgeführt werden
  • Antragsteller muss eine juristische Person sein (Ausnahme im kulturellen Bereich, wo auch natürliche Personen antragsberechtigt sind)
  • Das Projekt muss zukunftsorientiert und noch nicht begonnen sein
  • Es muss sich um ein gemeinnütziges Projekt handeln

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag in Papierform
  2. Antragsformular (Download verfügbar)

Beschreibung

Die LOTTO-Stiftung Berlin unterstützt gemeinnützige Projekte in vielfältigen Bereichen, die dem Gemeinwohl in der Hauptstadt dienen. Das Förderprogramm richtet sich an Einrichtungen, die im Interesse Berlins innovative Maßnahmen aus den Feldern gesellschaftlicher Zusammenhalt, Kultur, Soziales, Umwelt- und Naturschutz sowie weiteren relevanten Bereichen konzipieren. Mit einer kontinuierlichen Förderung in Form eines Zuschusses können Organisationen Projekte realisieren, die sowohl soziale als auch karitative, staatsbürgerliche oder umweltfreundliche Ziele verfolgen. Der Antrag muss mindestens neun Monate vor dem Projektbeginn in Papierform bei der zuständigen Stiftung eingereicht werden. Dieses Ausschreibungsmodell legt besonderen Wert auf zukunftsorientierte und noch nicht gestartete Maßnahmen, die einen positiven Impact auf die Berliner Gemeinschaft versprechen.

Um Förderung zu erhalten, müssen die Antragsteller sicherstellen, dass das geplante Vorhaben klar den Anforderungen entspricht: Es muss sich um eine gemeinnützige Initiative handeln, die als Projekt im sozialen, kulturellen, karitativen, staatsbürgerlichen oder umweltschutzrelevanten Bereich verortet ist. Dabei ist es unerlässlich, dass der Antrag entweder von einer Berliner Einrichtung gestellt wird oder das Projekt direkt in Berlin umgesetzt wird. Eine wichtige Voraussetzung liegt darin, dass die Organisation als juristische Person agiert – eine Ausnahme wird im kulturellen Bereich gemacht, in dem auch natürliche Personen förderungswürdig sind, sofern die Maßnahme der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Durch diese klar definierten Kriterien soll gewährleistet werden, dass nur Projekte, die dem speziellen Bedarf der Region gerecht werden, in den Genuss der Förderung kommen.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich schriftlich, wobei der ausgefüllte Antragsformular als wesentlicher Bestandteil der Bewerbung dient. Die Evaluation der Förderanträge wird von den zuständigen Senatsfachverwaltungen vorgenommen und schließt begutachtende Stellungnahmen ein, bevor der Stiftungsrat eine finale Entscheidung trifft. Diese strukturierte Vorgehensweise trägt der Vielfalt und Komplexität der Projekte Rechnung und fördert einen transparenten Auswahlprozess. Mit der Förderung der LOTTO-Stiftung Berlin wird ein breites Spektrum von Projekten gezielt unterstützt, um die Lebensqualität in der Hauptstadt nachhaltig zu verbessern und gesellschaftliche, kulturelle sowie umweltbezogene Herausforderungen aktiv anzugehen.

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