Zuschuss

Förderung der Marga und Walter Boll-Stiftung (Wissenschaft & Forschung)

Die Stiftung fördert bedarfsorientiert Grundlagen- und angewandte Forschung in technischen Wissenschaften, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften, Medizin- und Gesundheitswissenschaften (inklusive Kinderheilkunde) sowie Bio- und Naturwissenschaften. Anträge sind jederzeit formlos möglich.

Wissenschaft

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der Grundlagen- und angewandten Forschung in den Bereichen Technische Wissenschaften, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften, Medizin- und Gesundheitswissenschaften (einschließlich Kinderheilkunde) sowie Bio- und Naturwissenschaften.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalmittel
  • Honorarkosten
  • Dienstleistungskosten
  • Veranstaltungskosten
  • Sachmittel/Ausstattungskosten
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Förderzweck muss mit mindestens einem Stiftungszweck übereinstimmen
  • Ausschöpfung aller öffentlichen Fördermöglichkeiten
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Eigenleistung des Projektträgers wird erwartet

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Aktuelle Satzung
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  3. Detaillierte Projektbeschreibung
  4. Zeit- und Meilensteinplanung
  5. Finanzierungsplan
  6. Nachweis der Qualifikation des Antragstellers

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit Stiftungszwecken
  • Kompetenz der Projektpartner
  • Gutachten durch unabhängige Fachleute (bei Forschung obligatorisch)

Beschreibung

Die Marga und Walter Boll-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Bildungsträger und Stiftungen bei der bedarfsorientierten Förderung von Grundlagen- und angewandter Forschung. Im Fokus stehen Projekte aus den Technischen Wissenschaften, den Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften, den Bio- und Naturwissenschaften sowie in der Medizin- und Gesundheitsforschung (einschließlich Kinderheilkunde). Fördermittel werden in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse vergeben, um Personal-, Sach- und Ausstattungskosten, Honorare, Dienstleistungs- und Reisekosten, Veranstaltungsausgaben sowie Publikationsaufwendungen zu finanzieren. Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der Übereinstimmung mit den Stiftungszwecken, der fachlichen Kompetenz der Projektpartner:innen und der Gutachten unabhängiger Expert:innen. Ein formloser Antrag kann jederzeit eingereicht werden.

Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung als juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts mit aktuellem Freistellungsbescheid sowie der Nachweis, dass alle öffentlichen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und Eigenleistungen erbracht wurden. Ein ausführlicher Projektplan mit Zeit- und Meilensteinplanung, Finanzierungsübersicht und Qualifikationsnachweisen sowie die geltende Satzung sind beizufügen. Die Bearbeitung erfolgt zügig und transparent, wobei die Stiftung eine partnerschaftliche Zusammenarbeit anstrebt. Abschließende Verwendungsnachweise und Berichte sind gemäß den Bewilligungsbestimmungen vorzulegen. Mit dieser kontinuierlichen Fördermöglichkeit werden zukunftsweisende Forschungsansätze nachhaltig gestärkt und zur wissenschaftlichen Exzellenz in Deutschland beigetragen.

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