Förderung der Margarete Schnellecke-Stiftung
Die Margarete Schnellecke-Stiftung fördert satzungsgemäße Einzel- und Projektvorhaben im Raum Wolfsburg mit Schwerpunkt Altenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe. Anträge sind jederzeit per Brief einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen und Projekten im Bereich Altenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe im Raum Wolfsburg gemäß Stiftungszweck.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Tätigkeit im Raum Wolfsburg
- Zweck der Alten-, Kinder- oder Jugendhilfe
- Satzungsgemäßer Antrag
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Kurzer Brief mit Angaben zum Antragsteller
- Ziel und Zweck der Förderung
- Höhe der beantragten Förderung und Höhe der möglichen Eigenleistung
- Angaben zu weiteren Förderanträgen
Beschreibung
Die Margarete Schnellecke-Stiftung unterstützt seit dem Jahr 2000 soziale Initiativen im Raum Wolfsburg mit besonderem Fokus auf die Altenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe. Gefördert werden sowohl Einzelpersonen als auch gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich für Senior:innen, Kinder und Jugendliche einsetzen. Das Förderprogramm richtet sich gleichermaßen an gemeinnützige Träger:innen, Initiativen und ehrenamtlich Engagierte, die kreative Projekte zur Lebensqualität älterer Menschen oder zur Förderung junger Generationen realisieren möchten. Mit dieser Initiative ergänzt die Stiftung öffentliche Aufgaben und trägt zur nachhaltigen Stärkung des sozialen Zusammenhalts in der Region bei.
Förderanträge können fortlaufend eingereicht werden, die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Voraussetzung für eine Berücksichtigung ist eine satzungsgemäße Ausrichtung auf Alten-, Kinder- oder Jugendhilfe sowie eine Tätigkeit im Raum Wolfsburg. Ein kurzer schriftlicher Antrag muss Angaben zum Antragstellenden, zum Zweck des Projekts, zur beantragten Fördersumme und zur geplanten Eigenleistung enthalten. Ebenfalls aufzuführen sind Informationen zu bereits gestellten oder zugesagten Förderanträgen bei anderen Stellen. Das Verfahren ist bewusst unkompliziert gehalten: Ein formaler Brief genügt, eine digitale Einreichung per E-Mail wird nicht akzeptiert. Über die Vergabe entscheidet der Stiftungsvorstand nach Prüfung der Übereinstimmung mit den Förderzielen und Satzungszwecken.
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