Zuschuss

Förderung der Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung (Förderprojekte)

Die Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung fördert bundesweit Initiativen, Einrichtungen und Projekte zum Wohl schwerhöriger und ertaubter Menschen in den Bereichen Selbsthilfe, Kommunikation, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bildung, Kultur und Forschung. Anfragen sind jederzeit über das Kontaktformular möglich.

Soziales Gesundheit Beratung Bildung Kultur Sport Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung von Initiativen, Einrichtungen und Projekten, deren Arbeit nachweislich darauf ausgerichtet ist, die Lebenssituation schwerhöriger und ertaubter Menschen in Deutschland zu verbessern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweisliche Ausrichtung auf Verbesserung der Situation schwerhöriger und ertaubter Menschen
  • Gemeinnütziger Status bei Einrichtungen
  • Anfrage über das Kontaktformular beim Kuratorium

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Kontaktformular

Beschreibung

Die Margarethe-von-Witzleben-Gemeinschaftsstiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, öffentliche Institutionen, Projektgruppen und engagierte Privatpersonen, die sich für die Lebensqualität schwerhöriger und ertaubter Menschen einsetzen. Mit Zuwendungen in Form von Zuschüssen werden Vorhaben in den Bereichen Selbsthilfe, barrierefreie Kommunikation, Beratung, Öffentlichkeitsarbeit, Bildung, Kultur und Forschung & Innovation gefördert. Seit dem ersten Projekt 2003, der Anbringung einer Gedenktafel zum 150. Geburtstag der Namensgeberin, fließen regelmäßige Mittel beispielsweise in den Deutschen Schwerhörigenbund, die Hörmobiltour und Pilotprojekte wie die Schriftdolmetscherausbildung. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe und die Stärkung des demokratischen Miteinanders schwerhöriger und ertaubter Bürger:innen in Deutschland.

Interessierte Antragsteller:innen müssen die Ausrichtung auf eine spürbare Verbesserung der Lebenssituation Hörgeschädigter nachweisen und – bei Einrichtungen – einen gemeinnützigen Status vorlegen. Ein formloser Antrag erfolgt jederzeit über das uKontaktformular des Stiftungskuratoriums. Die Unterstützung kann sowohl Einzelprojekte als auch langfristige Programmreihen umfassen. Gefördert werden unter anderem Aus- & Weiterbildungsvorhaben, Engagement für sozialen Zusammenhalt, kultur- und medienpädagogische Initiativen sowie Forschungsarbeiten zu Hörbehinderung. Die unkomplizierte Antragstellung ohne feste Fristen ermöglicht eine flexible Planung und schnelle Realisierung von Maßnahmen zum Wohle Hörgeschädigter.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.