Zuschuss

Förderung der Marianne-Bock-Gedächtnis-Stiftung (Unterstützung für bedürftige Alleinerziehende)

Unbürokratische finanzielle Unterstützung und Bereitstellung von Wohnraum für bedürftige Alleinerziehende und werdende Mütter im Raum Lüneburg und Hamburg. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Wohnungsbau & Modernisierung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hamburg, Niedersachsen

Förderziel

Die Marianne-Bock-Gedächtnis-Stiftung gewährt bedürftigen alleinerziehenden Elternteilen und werdenden Müttern finanzielle Fördermittel sowie bezahlbaren Wohnraum, um ihre Lebenssituation nachhaltig zu verbessern und existenzielle Notlagen zu lindern.

Förderfähige Ausgaben

  • Lebensunterhalt
  • Mietzuschuss
  • Bereitstellung von Wohnraum

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Führerschein
  • Fahrzeuganschaffung
  • Teilzahlungen und Kautionen
  • Darlehen
  • Schuldenausgleich
  • Mehr anzeigen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Alleinerziehend
  • Bedürftigkeit nach Sozialgesetzbuch nachweisen
  • idealerweise sozialberatungsmäßig begleitet

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Bürgergeldbescheid
  3. Kontoauszug
  4. Rechnungen/Belege/Kostenvoranschlag
  5. Gehaltsabrechnung
  6. Stellungnahme des Sozialdienstes

Bewertungskriterien

  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • Begleitung durch Sozialberatung

Beschreibung

Die Marianne-Bock-Gedächtnis-Stiftung fördert seit 1989 unbürokratisch bedürftige Alleinerziehende und werdende Mütter im Raum Hamburg und Niedersachsen. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation durch finanzielle Zuschüsse und die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum. Förderbereiche umfassen soziale Hilfen, Wohnungsbau & Modernisierung, Arbeit & Soziales sowie Infrastruktur & Städtebau. Anträge sind jederzeit möglich, da die Stiftung kontinuierlich Mittel vergibt. Bedarfe im Lebensunterhalt, Mietzuschüsse und Wohnraumvermittlung werden vorrangig unterstützt. Nicht gefördert werden Führerschein- oder Fahrzeuganschaffungen, Kautionszahlung, Schuldenausgleich, Darlehen oder Gutscheine.

Förderberechtigt sind privat hilfebedürftige Alleinerziehende und werdende Mütter mit nachgewiesener Bedürftigkeit nach dem Sozialgesetzbuch. Idealerweise erfolgt die Antragstellung in Kooperation mit einer Sozialberatungsstelle, um eine möglichst passgenaue Hilfe zu gewährleisten. Wesentliche Bewertungskriterien sind der Nachweis der Bedürftigkeit und eine Stellungnahme des betreuenden Sozialdienstes. Zur Antragseinreichung gehören unter anderem das vollständig ausgefüllte Antragsformular, der Bürgergeldbescheid, Kontoauszüge sowie Rechnungen oder Kostenvoranschläge und eine Gehaltsabrechnung. Ergänzend wird eine schriftliche Stellungnahme des Sozialdienstes gefordert. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgt zeitnah und fördert besonders solche Personen, die durch begrenzte Einkünfte und Betreuungspflichten in existenzielle Not geraten sind. Die Marianne-Bock-Gedächtnis-Stiftung setzt damit wichtige Impulse, um Alleinerziehende langfristig zu stabilisieren und sozialer Armut entgegenzuwirken.

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