Zuschuss

Förderung der Marianne und Emil Lux Stiftung

Die Marianne und Emil Lux Stiftung vergibt Zuwendungen an in Deutschland als gemeinnützig anerkannte Institutionen für satzungskonforme Zwecke (u. a. Entwicklungs- und Flüchtlingshilfe, Jugend- und Altenhilfe, Bildung/Integration, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen, mildtätige Zwecke). Anträge sind jederzeit digital möglich.

Entwicklungszusammenarbeit Migration Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung satzungskonformer Zwecke wie Entwicklungs- und Flüchtlingshilfe, Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Integration, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen sowie mildtätige Zwecke in Deutschland.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Als gemeinnützig anerkannte Institution in Deutschland
  • Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes
  • Fähigkeit zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag über das digitale Kontaktformular
  2. Gültiger Freistellungsbescheid
  3. Projektbeschreibung

Bewertungskriterien

  • Satzungskonformität der Zwecke
  • Wirkung und Nachhaltigkeit des Projekts
  • Regionale Priorität Bergisches Land

Beschreibung

Die Marianne und Emil Lux Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen mit unbefristeten Zuschüssen für satzungskonforme Projekte in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Migration, Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Bildung, Gesundheit sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Insbesondere Initiativen, die nachhaltige Wirkung entfalten, erhalten eine Förderpriorität – mit besonderem Blick auf das Bergische Land. Die Förderung erstreckt sich auf vielfältige Themenfelder wie Aus- und Weiterbildung, Arbeit und Soziales sowie Integrationsprojekte, die zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen. Anträge auf Unterstützung können jederzeit digital eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und kurzfristige Umsetzung von Vorhaben möglich ist.

Gefördert werden ausschließlich in Deutschland anerkannte gemeinnützige Institutionen mit gültigem Freistellungsbescheid und der Fähigkeit zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen. Bei der Vergabe der Mittel prüft der Vorstand die Satzungskonformität, die Wirkungsdimension des Vorhabens sowie die regionalen Schwerpunkte. Für die Antragstellung werden neben dem vollständig ausgefüllten Online-Formular ein aktueller Freistellungsbescheid und eine aussagekräftige Projektbeschreibung benötigt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, doch die kontinuierliche Vergabe von Mitteln schafft Planungssicherheit für gemeinnützige Träger:innen. Die unkomplizierte digitale Einreichung betont den transparenten und niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, die gezielt soziale, bildungsbezogene und humanitäre Zwecke vorantreiben.

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