Förderung der Marianne und Emil Lux Stiftung
Die Marianne und Emil Lux Stiftung vergibt Zuwendungen an in Deutschland als gemeinnützig anerkannte Institutionen für satzungskonforme Zwecke (u. a. Entwicklungs- und Flüchtlingshilfe, Jugend- und Altenhilfe, Bildung/Integration, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen, mildtätige Zwecke). Anträge sind jederzeit digital möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung satzungskonformer Zwecke wie Entwicklungs- und Flüchtlingshilfe, Jugend- und Altenhilfe, Bildung und Integration, Gesundheits- und Wohlfahrtswesen sowie mildtätige Zwecke in Deutschland.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Als gemeinnützig anerkannte Institution in Deutschland
- Gültiger Freistellungsbescheid des Finanzamtes
- Fähigkeit zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag über das digitale Kontaktformular
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
Bewertungskriterien
- Satzungskonformität der Zwecke
- Wirkung und Nachhaltigkeit des Projekts
- Regionale Priorität Bergisches Land
Beschreibung
Die Marianne und Emil Lux Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen in Nordrhein-Westfalen mit unbefristeten Zuschüssen für satzungskonforme Projekte in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Migration, Kinder- und Jugendhilfe, Soziales, Bildung, Gesundheit sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Insbesondere Initiativen, die nachhaltige Wirkung entfalten, erhalten eine Förderpriorität – mit besonderem Blick auf das Bergische Land. Die Förderung erstreckt sich auf vielfältige Themenfelder wie Aus- und Weiterbildung, Arbeit und Soziales sowie Integrationsprojekte, die zu einer inklusiven Gesellschaft beitragen. Anträge auf Unterstützung können jederzeit digital eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung und kurzfristige Umsetzung von Vorhaben möglich ist.
Gefördert werden ausschließlich in Deutschland anerkannte gemeinnützige Institutionen mit gültigem Freistellungsbescheid und der Fähigkeit zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen. Bei der Vergabe der Mittel prüft der Vorstand die Satzungskonformität, die Wirkungsdimension des Vorhabens sowie die regionalen Schwerpunkte. Für die Antragstellung werden neben dem vollständig ausgefüllten Online-Formular ein aktueller Freistellungsbescheid und eine aussagekräftige Projektbeschreibung benötigt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung besteht nicht, doch die kontinuierliche Vergabe von Mitteln schafft Planungssicherheit für gemeinnützige Träger:innen. Die unkomplizierte digitale Einreichung betont den transparenten und niederschwelligen Zugang zu Fördermitteln, die gezielt soziale, bildungsbezogene und humanitäre Zwecke vorantreiben.
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