Förderung der Maßnahmen des Katastrophenhilfegesetzes
Förderung für Rettungs- und Hilfsorganisationen in Burgenland zur Durchführung von Katastrophenhilfe-Maßnahmen wie Einsatzübungen, Tagungen, Schulungen sowie Verpflegungs- und Reisekosten. Anträge laufend bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der Rettungs- und Hilfsorganisationen auf Bezirks- und Landesebene zur Durchführung von Maßnahmen im Rahmen der Katastrophenhilfe.
Förderfähige Ausgaben
- Vorbereitung und Durchführung von Einsatzübungen
- Durchführung von Tagungen
- Durchführung von Schulungen
- Verpflegungs- und Reisekosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Schriftliches Förderansuchen der jeweiligen Rettungs- und Hilfsorganisation inklusive Anordnung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde
- Vorlage der bezahlten Rechnungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Förderansuchen
- Bezahlte Rechnungen (z. B. für Einsatzübungen, Schulungen)
Beschreibung
Die Förderung der Maßnahmen des Katastrophenhilfegesetzes im Burgenland richtet sich an gemeinnützige Rettungs- und Hilfsorganisationen auf Bezirks- und Landesebene und unterstützt die Umsetzung vielfältiger Katastrophenhilfe-Maßnahmen. Im Fokus stehen unter anderem die Vorbereitung und Durchführung von Einsatzübungen, Tagungen sowie Schulungen, um die Einsatzbereitschaft von Teilnehmer:innen und Expert:innen nachhaltig zu stärken. Ebenso werden Verpflegungs- und Reisekosten gefördert, damit Fortbildungen und Übungen unabhängig von regionalen Standortbedingungen realisiert werden können. Die Mittel stehen fortlaufend und bis zur Ausschöpfung des Budgets in Höhe von rund 0,035 Mio. Euro zur Verfügung, wobei Anträge jederzeit eingereicht werden können.
Gefördert wird in Form eines Zuschusses, der ausschließlich an gemeinnützige Organisationen im Burgenland vergeben wird. Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein schriftliches Förderansuchen der jeweiligen Rettungs- oder Hilfsorganisation, ergänzt durch die Anordnung der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, sowie die Vorlage bereits bezahlter Rechnungen. Förderfähige Ausgaben umfassen konkret die Kosten für Einsatzübungen, Tagungs- und Schulungsdurchführung sowie Verpflegungs- und Reisekosten. Benötigt werden lediglich das ausgefüllte Förderansuchen und die entsprechenden Rechnungsbelege. Mit dieser Maßnahme wird die Leistungsfähigkeit von Hilfsorganisationen gesteigert und die Katastrophenvorsorge im Burgenland langfristig gesichert.