Förderung der Max Stillger Stiftung (Projektförderung & jährliche Ausschüttung)
Die Max Stillger Stiftung fördert ehrenamtliche Projekte in der Region Limburg-Weilburg. Förderanträge können jederzeit per PDF eingereicht werden – in der Regel als Bewerbung für die jährliche Ausschüttung; auch außerordentliche Zuwendungen sind möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in den Bereichen Soziales, Umwelt, Kultur, Bildung & Wissenschaft sowie Sport mit dem Ziel, Ehrenamt und Vereinskultur in der Region Limburg-Weilburg zu stärken. Zusätzlich können Familien oder Einzelpersonen in unverschuldeter Notlage unterstützt werden.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt in der Region Limburg-Weilburg
- Einzureichender Förderantrag als PDF
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag (PDF)
- Projektbeschreibung als Anlage
- Finanzierungsplan
- Angaben zur Institution
Beschreibung
Die Max Stillger Stiftung unterstützt seit ihrer Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung engagierte Projekte in der Region Limburg-Weilburg. Sie richtet ihren Fokus auf ehrenamtlich getragene Vorhaben in den Themenfeldern Soziales, Umwelt- und Naturschutz, Kultur, Bildung, Wissenschaft sowie Sport und stärkt damit nachhaltig Vereinskultur und bürgerschaftliches Engagement. Darüber hinaus profitieren Familien oder Einzelpersonen in unverschuldeter Notlage von mildtätigen Zuwendungen. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen ebenso wie Privatpersonen mit Sitz oder Wirkungskreis in Hessen.
Förderanträge können jederzeit in Form eines ausgefüllten PDF-Formulars eingereicht werden und werden vorrangig im Rahmen der jährlichen Ausschüttung berücksichtigt; außerordentliche Zuwendungen sind ebenfalls möglich. Voraussetzung ist ein Projekt in der Region Limburg-Weilburg sowie die Einreichung folgender Unterlagen: ausgefüllter Antrag, Projektbeschreibung als Anlage, Finanzierungsplan und Angaben zur Institution. Die Max Stillger Stiftung gewährt ihre Unterstützung in Form von Zuschüssen und fördert fortlaufend, solange Mittel zur Verfügung stehen. Eine Förderzusage begründet keinen rechtlichen Anspruch. Alle Angaben zum Projekt sowie der Name der Einrichtung werden im Falle einer Zuwendung auf der Internetseite der Stiftung veröffentlicht. Interessierte erhalten das Antragsformular als PDF bei der Stiftung und reichen die Unterlagen postalisch oder elektronisch ein.
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