Zuschuss

Förderung der Merck Finck Stiftung

Fortlaufende Förderung gemeinnütziger Projekte in Deutschland in den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenhilfe durch die Merck Finck Stiftung. Antragstellung jederzeit möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Förderquote: Bis zu 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Merck Finck Stiftung stellt Fördermittel bereit, um gemeinnützige Organisationen in Deutschland bei der Weiterentwicklung wichtiger Zukunftsfelder zu unterstützen. Im Schwerpunkt werden Projekte in den Bereichen Bildung und Erziehung sowie Jugend- und Altenhilfe gefördert.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • In Deutschland als gemeinnützig anerkannt
  • Ausgefüllter Projektantrag gemäß Förderrichtlinien
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid oder vergleichbarer Nachweis)

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektantrag
  2. Aktueller Freistellungsbescheid oder Nachweis der Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Merck Finck Stiftung stellt bundesweit Fördermittel in Form von Zuschüssen für gemeinnützige Organisationen bereit, die sich in den Bereichen Bildung, Kinder- und Jugendhilfe sowie Altenhilfe engagieren. Mit dem Leitmotiv „Werte bewahren – Zukunft gestalten“ werden Projekte unterstützt, die nachhaltige Impulse in wichtigen Zukunftsfeldern setzen. Gefördert werden Initiativen zur Steigerung der Qualität schulischer und beruflicher Ausbildung, zur Förderung des sozialen Miteinanders junger Menschen sowie zur Verbesserung der Versorgung und Betreuung älterer Generationen. Die Fördersumme kann bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten abdecken, ohne dass Eigenmittel nachgewiesen werden müssen. Dank fortlaufender Antragstellung bleibt die Einreichung zeitlich flexibel.

Förderberechtigt sind in Deutschland als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen, die einen vollständigen Projektantrag gemäß den Förderrichtlinien einreichen. Neben dem ausgefüllten Antrag ist ein aktueller Freistellungsbescheid oder gleichwertiger Nachweis der Gemeinnützigkeit vorzulegen. Nach positiver Entscheidung durch den Stiftungsvorstand erfolgt die Auszahlung direkt auf das Konto der Antragstellenden oder ein eingerichtetes Treuhandkonto. Für den Verwendungsnachweis ist nach Projektabschluss eine Dokumentation mit Bericht und Belegen einzureichen. Durch diese transparente Struktur unterstützt die Stiftung wirkungsorientierte Vorhaben und fördert so die langfristige Weiterentwicklung gesellschaftsrelevanter Themen.

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