Förderung der Michael Wagner Stiftung "Kinderlachen"
Stiftung unterstützt hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche; seit Gründung wurden über 5000 Projekte mit insgesamt ca. 4,6 Mio. € gefördert. Anträge sind jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher in schwierigen Lebenssituationen durch finanzielle Förderung mildtätiger Projekte.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Verfolgung mildtätiger Zwecke
- Projekt für hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche
Beschreibung
Die Michael Wagner Stiftung „Kinderlachen“ fördert bundesweit mildtätige Projekte, die sich der Unterstützung hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher widmen. Gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen können jederzeit einen Zuschuss beantragen, um ihre Vorhaben in den Bereichen Kinder- und Jugendhilfe sowie soziale Förderung umzusetzen. Ziel der Stiftung ist es, Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenssituationen durch finanzielle Mittel unmittelbare Hilfe und langfristige Perspektiven zu bieten.
Seit der Gründung im Jahr 2003 wurden bereits über 5.000 Projekte mit insgesamt rund 4,6 Mio. € unterstützt. Antragstellende Organisationen müssen mildtätige Zwecke verfolgen und konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen junger Menschen aufzeigen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf nachhaltige Wirksamkeit und fördert innovative Ansätze, die nachhaltig das soziale Miteinander stärken. Durch die unbefristete Möglichkeit zur Antragstellung bleibt die Förderung flexibel und reagiert zügig auf aktuelle Bedarfe von Kinder- und Jugendprojekten in ganz Deutschland.
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