Zuschuss

Förderung der Michaelis-Stiftung Fallersleben

Die Michaelis-Stiftung Fallersleben vergibt im Rahmen ihrer Satzungszwecke Zuwendungen für Projekte in den Bereichen Diakonie/Soziales, Kirchenmusik, Kultur sowie für Personal- und Gebäudeerhalt. Anträge können jederzeit beim Stiftungsvorstand eingereicht werden.

Soziales Kultur Musik Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten sowie diakonischer/sozialer, kirchenmusikalischer und kultureller Arbeit; Finanzierung von Personal sowie Erhaltung und Unterhaltung von Gebäuden aus den Erträgen der Stiftung.

Förderfähige Ausgaben

  • Projektkosten
  • Personalkosten
  • Sachkosten für Gebäudeerhaltung und -unterhaltung

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektausrichtung im Rahmen der Satzungszwecke der Michaelis-Stiftung
  • Gemeinnützigkeit oder kirchlicher Zweck
  • Diakonischer, sozialer, kirchenmusikalischer oder kultureller Schwerpunkt

Beschreibung

Die Michaelis-Stiftung Fallersleben fördert gemeinnützige Projekte in Niedersachsen mit einem besonderen Fokus auf diakonische und soziale Initiativen, kirchenmusikalische Konzepte sowie kulturelle Vorhaben. Aus den dauerhaft angelegten Erträgen stellt die Stiftung Zuschüsse für Projektkosten, Personalkosten und Maßnahmen zur Erhaltung und Unterhaltung von Gebäuden bereit. Anträge werden fortlaufend vom Stiftungsvorstand geprüft, sodass Projektträger:innen innerhalb der Ev.-luth. Michaelis-Kirchengemeinde Fallersleben/Sandkamp ihre Ideen jederzeit einreichen können. Die Förderung richtet sich ausschließlich an juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die gemeinnützige oder kirchliche Zwecke verfolgen und deren Vorhaben sich im Rahmen der Satzungszwecke bewegt.

Das Förderziel liegt in der nachhaltigen Stärkung von diakonischer/sozialer Arbeit, der kirchenmusikalischen Angebotsvielfalt und kulturellen Engagements sowie im langfristigen Erhalt personeller Ressourcen und historischer Bauten. Voraussetzung für eine Zuwendung ist eine Projektausrichtung mit diakonischem, kirchenmusikalischem oder kulturellem Schwerpunkt sowie die Gemeinnützigkeit des Antragstellenden. Förderfähig sind u. a. Sachkosten für Bauunterhalt, Personalkosten und projektbezogene Ausgaben. Durch die kontinuierliche Fördermöglichkeit unterstützt die Stiftung gemeinnützige Organisationen und Stiftungen dabei, kreative, gesellschaftlich relevante Angebote zu realisieren und kirchliche Infrastruktur langfristig zu sichern.

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