Zuschuss

Förderung der Monsignore Friedrich Ohlhäuser-Stiftung (Geld- und Sachmittel)

Unbürokratische Unterstützung von bedürftigen Personen und karitativen Einrichtungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe mit Geld- und Sachmitteln. Anträge jederzeit möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Baden-Württemberg

Förderziel

Unterstützung notleidender und gefährdeter Mieter und Mitglieder der Baugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG sowie weiterer bedürftiger Personen und karitativen Einrichtungen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe durch Bereitstellung von Geld- und Sachmitteln.

Förderfähige Ausgaben

  • Geldzuwendungen
  • Sachmittel

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Stadt- oder Landkreis Karlsruhe
  • Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG oder Nachweis der Bedürftigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Antrag
  2. Einkommensnachweise
  3. Verwendungsnachweise (bei Geldzuwendungen)
  4. Kopie zusätzlicher Unterlagen

Bewertungskriterien

  • Dringlichkeit des Unterstützungsbedarfs
  • Verwendungszweckklarheit

Beschreibung

Die Monsignore Friedrich Ohlhäuser-Stiftung gewährt im Stadt- und Landkreis Karlsruhe unbürokratische Geld- und Sachmittel an bedürftige Einzelpersonen sowie gemeinnützige Einrichtungen. Förderberechtigt sind insbesondere notleidende und gefährdete Mieter:innen und Mitglieder der Baugenossenschaft Familienheim Karlsruhe eG sowie weitere caritative Organisationen aus Baden-Württemberg. Ziel der Förderung ist es, durch rasche finanzielle Entlastung und Bereitstellung dringend benötigter Sachmittel die Lebensbedingungen in prekären Situationen nachhaltig zu verbessern. Dabei steht die Dringlichkeit des Unterstützungsbedarfs im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung, wodurch eine zügige Hilfe ermöglicht wird.

Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden; Anträge bedürfen eines Wohnsitznachweises im betreffenden Gebiet und der Mitgliedschaft in der genannten Baugenossenschaft oder eines individuellen Nachweises von Bedürftigkeit. Als förderfähige Ausgaben gelten sowohl Geldzuwendungen als auch Sachmittel, wobei insbesondere nachvollziehbare Verwendungszwecke zur schnellen Abwicklung beitragen. Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, Einkommensnachweise, bei Geldzuwendungen Verwendungsnachweise sowie gegebenenfalls Kopien weiterer Unterlagen einzureichen. Die Stiftung bewertet Anträge nach der Klarheit des Verwendungszwecks und der Dringlichkeit des Bedarfs. Interessierte Antragstellende finden das erforderliche Formular als PDF und können es jederzeit postalisch oder per E-Mail an die Geschäftsstelle senden. Diese flexible Vorgehensweise garantiert, dass finanzielle Engpässe und akute Hilfebedarfe in der Region zeitnah gemildert werden.

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