Förderung der Musikstiftung St. Johannis
Die Musikstiftung St. Johannis fördert Aufführungen großer Werke der geistlichen und weltlichen Musik an der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis in Hannover, insbesondere die Arbeit der Kantorei St. Johannis und der Seniorenkantorei St. Johannis. Bewerbungen sind laufend möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 AO durch ideelle und materielle Unterstützung des Musiklebens und der Konzerttätigkeit an der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis zu Hannover, insbesondere durch Unterstützung von chormusikalischen Veranstaltungen, Instrumentalmusik sowie Übungstätigkeit und Fortbildung von Ensembles.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare für Chorleitung, Korrepetitoren, Stimmbildner
- Konzertveranstaltungen
- Instrumentenbeschaffung und -erhaltung
- Übungstätigkeit und Fortbildung von Ensembles
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Satzungsgemäße Förderung von Kunst und Kultur
- Veranstaltungsschwerpunkt in geistlicher oder weltlicher Musik an der Stadtkirche St. Johannis in Hannover
- Kirchlicher oder gemeinnütziger Status
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Auszug aus der Satzung
- Projektbeschreibung
- Veranstaltungsplan
Beschreibung
Die Musikstiftung St. Johannis in Hannover unterstützt fortlaufend kirchliche und gemeinnützige Organisationen in Niedersachsen bei der Realisierung anspruchsvoller Musikprojekte an der Neustädter Hof- und Stadtkirche St. Johannis. Im Zentrum der Förderung stehen große Werke der geistlichen und weltlichen Musik, insbesondere die Konzerttätigkeit der Kantorei St. Johannis sowie der Seniorenkantorei St. Johannis. Zuwendungsfähig sind Honorare für Chorleitung, Korrepetitor:innen und Stimmbildner:innen, Ausgaben für Konzertveranstaltungen, Instrumentenbeschaffung und -erhaltung sowie Maßnahmen zur Übungstätigkeit und Fortbildung von Ensembles. Die Stiftung verfolgt damit das Ziel, Kunst und Kultur im Sinne von § 52 Abs. 2 Abgabenordnung ideell und materiell zu stärken und das kirchliche Musikleben langfristig zu sichern.
Anträge können jederzeit eingereicht werden. Voraussetzung ist der Nachweis des gemeinnützigen oder kirchlichen Status sowie ein Veranstaltungsschwerpunkt im Bereich geistlicher oder weltlicher Musik an der Stadtkirche St. Johannis. Für die Antragstellung sind ein Auszug aus der Satzung, eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Veranstaltungsplan beizufügen. Die Stiftung fördert Projekte, die sowohl regional verankert sind als auch über die Grenzen Hannovers hinaus künstlerische Impulse setzen. Durch die nachhaltige finanzielle Unterstützung leistet sie einen bedeutenden Beitrag zur kulturellen Vielfalt und ermöglicht Chören und Veranstalter:innen attraktive Programme, die Publikum und Mitwirkende gleichermaßen begeistern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.