Förderung der MyWay-Stiftung
Die MyWay-Stiftung vergibt projektbezogene finanzielle Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts für Vorhaben, die Vielfalt, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe stärken und Diskriminierung entgegenwirken; Anfragen jederzeit möglich, abhängig von Mittelverfügbarkeit.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben, die Vielfalt, Gleichberechtigung und gesellschaftliche Teilhabe stärken sowie Diskriminierung entgegenwirken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Organisation und Ansprechpartner*in
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Zielgruppe und Zielsetzung
- Diversity- bzw. Teilhabebezug
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Organisation und Ansprechpartner*in
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Kurzbeschreibung des Vorhabens
- Zielgruppe und Zielsetzung
- Diversity- bzw. Teilhabebezug
- Zeitraum und Finanzierungsbedarf
Bewertungskriterien
- Passung zum Stiftungszweck
- Diversity- und Teilhabewirkung
- diskriminierungssensible Ausrichtung
- nachvollziehbare Zielsetzung
- klar benannte Zielgruppe
- realistischer Finanzierungsrahmen
- verantwortungsvolle und zweckgebundene Mittelverwendung
Beschreibung
Die MyWay-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts mit projektbezogenen Zuschüssen, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Gleichberechtigung und Chancengerechtigkeit einsetzen. Gefördert werden Vorhaben, die Vielfalt leben, Barrieren abbauen und Diskriminierung in all ihren Formen wirkungsvoll bekämpfen. Im Fokus stehen Initiativen, die faire Zugänge für benachteiligte Menschen schaffen, Empowerment fördern und inklusives Zusammenleben stärken. Die Stiftung legt besonderen Wert auf einen diskriminierungssensiblen Ansatz, der interkulturelle Verständigung, Geschlechtergerechtigkeit, Inklusion von Menschen mit Behinderung sowie den Schutz vor rassistischer und religiöser Diskriminierung umfasst.
Antragsberechtigt sind steuerbegünstigte Körperschaften und öffentliche Einrichtungen, die in den Bereichen Diversity- und Antidiskriminierungsarbeit, Teilhabe von Menschen mit Behinderung, Altenhilfe sowie Empowerment tätig sind. Für eine Förderprüfung sind folgende Nachweise einzureichen: Organisationsdaten einschließlich Ansprechpartner:in, Gemeinnützigkeitsbescheinigung, Projektbeschreibung mit Zielgruppe und Zielsetzung, Darstellung des Diversity- bzw. Teilhabebe Zugangs sowie Zeitrahmen und Finanzierungsbedarf. Die Förderentscheidung orientiert sich an der Passgenauigkeit zum Stiftungszweck, der nachvollziehbaren Zielsetzung, der klar definierten Zielgruppe sowie an einem realistischen Finanzierungsrahmen und einer verantwortungsvollen Mittelverwendung. Förderanfragen können fortlaufend eingereicht werden; die Mittelvergabe erfolgt abhängig von der verfügbaren Budgetlage, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
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