Zuschuss

Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)

Zuschuss für nachhaltige Dorfentwicklungsmaßnahmen im Saarland: Erstellung von Dorfentwicklungskonzepten, Umnutzung dörflicher Bausubstanz, Erhalt des Ortsbildes und Stärkung des Gemeinschaftslebens. Anträge bis 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. jedes Jahres möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Saarland
Förderquote: 35% - 75%

Förderziel

Unterstützung von Vorhaben der nachhaltigen Dorfentwicklung in ländlichen Gemeinden, Orten und Ortsteilen des Saarlandes durch Förderung von Konzepten, baulichen Maßnahmen, Erhalt kulturellen Erbes, Verbesserung dorfökologischer Verhältnisse und Schaffung öffentlicher Infrastruktur.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Bereits aus Mitteln der Dorferneuerung geförderte Gewerke, Leistungen oder Arbeiten

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vorhaben im ländlichen Raum des Saarlandes gemäß SEPL 2014–2020
  • Beginn der Maßnahme erst nach Bewilligung
  • Antragsberechtigt: Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kirchengemeinden, natürliche und juristische Personen, Personengemeinschaften und Wasser- und Bodenverbände
  • Keine Förderung von bereits aus Mitteln der Dorferneuerung geförderten Gewerken, Leistungen oder Arbeiten

Beschreibung

Mit dem Programm Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER) stärkt das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz innovative Ansätze zur nachhaltigen Weiterentwicklung ländlicher Gemeinden im Saarland. Gefördert werden unter anderem die Erstellung umfassender Dorfentwicklungskonzepte, die Umnutzung und behutsame Erweiterung dörflicher Bausubstanz für Gemeinschaftseinrichtungen, Maßnahmen zur Erhaltung des baulich-kulturellen Erbes sowie Initiativen zur Verbesserung dorfökologischer Strukturen. Auch Projekte zur Schaffung kleiner öffentlicher Kultur-, Freizeit- und Tourismusinfrastruktur sowie Aktionen zur Belebung regionaler Traditionen finden Berücksichtigung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Zusammenhalts vor Ort.

Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Personengemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände. Voraussetzung ist die Durchführung des Vorhabens im ländlichen Raum des Saarlandes nach SEPL 2014–2020 und der Beginn erst nach Bewilligung. Nicht gefördert werden bereits durch Mittel der Dorferneuerung finanzierte Leistungen. Die Zuwendungsquote bewegt sich je nach Träger zwischen 35 % und 75 %. Anträge sind jährlich bis zum 31.03., 30.06., 30.09. und 15.12. beim Ministerium einzureichen. Eine Kombination mit weiteren Förderprogrammen ist möglich, sofern sich die einzelnen Maßnahmen inhaltlich nicht überschneiden.

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