Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste
Nachhaltige Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste in Niedersachsen fördern. Zuschüsse zwischen 50 % und 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Anträge können fortlaufend vor Maßnahmenbeginn bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gestellt werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Vorhaben zur nachhaltigen und integrierten Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste entsprechend der Strategie der lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG).
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben muss im EMFAF-Programm 2021–2027 integriert sein und nach den EMFAF-Auswahlkriterien ausgewählt werden.
- Durchführung im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste (Landkreise Leer, Aurich, Wittmund, Friesland, Wesermarsch und Cuxhaven).
- Nachweis der notwendigen Fachkompetenz und Eignung für das spezifische Vorhaben.
- Sicherstellung der Rentabilität bei ausschließlich kommerziellen Maßnahmen.
- Beachtung von Zweckbindungsfristen (12 Jahre für bauliche Anlagen, 5 Jahre für Maschinen und Geräte).
- Mehr anzeigen
Bewertungskriterien
- Einhaltung der lokalen Entwicklungsstrategie
- Auswahlkriterien des EMFAF
- Nachhaltigkeitsaspekte
Beschreibung
Das Förderprogramm unterstützt die nachhaltige und integrierte Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste und richtet sich an Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen sowie Interessenverbände und Vereine, die Projekte im Einklang mit der von der Lokalen Fischereiaktionsgruppe (FLAG) entwickelten Entwicklungsstrategie umsetzen. Gefördert werden vorbereitende Maßnahmen zur Planung, Verwaltung und Evaluierung ebenso wie konkrete Investitionen und Kooperationstätigkeiten vor Ort. Bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben können übernommen werden, wobei privatrechtliche Antragstellende grundsätzlich mindestens 50 % Zuschuss erhalten. Anträge können fortlaufend vor Beginn der Maßnahme bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingereicht und auf Basis der EMFAF-Auswahlkriterien bewertet werden.
Voraussetzung ist die Einbindung in das EMFAF-Programm 2021–2027 sowie die Durchführung innerhalb der definierten Landkreise Leer, Aurich, Wittmund, Friesland, Wesermarsch und Cuxhaven. Das Vorhaben muss von der FLAG ausgewählt und von Teilnehmer:innen mit nachgewiesener Fachkompetenz realisiert werden. Rein kommerzielle Projekte erfordern einen Nachweis der Rentabilität, während Zweckbindungsfristen von bis zu zwölf Jahren für bauliche Anlagen und fünf Jahren für Maschinen und Geräte einzuhalten sind. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 € für private Antragstellende und 10.000 € für öffentlich-rechtliche Träger. Nach positivem Votum der FLAG erfolgt die Zuwendungsvergabe durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.