Zuschuss

Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

In Hamburg erhalten Eigentümer und Mieter Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung hochwertiger Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums. Anträge jederzeit möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hamburg
Fördersumme: 300 € pro Fahrradabstellplatz, 400 € pro Abstellplatz mit Elektroanschluss, max. 60.000 € je Antragstellenden innerha...
Förderquote: 20% - 40%

Förderziel

Unterstützung der Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sowie die Modernisierung und Ausstattung bestehender Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums in Hamburg.

Förderfähige Ausgaben

  • Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen
  • Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
  • Umbau von Räumen in Keller-, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen
  • Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen
  • Einbau von Rampen und elektrischen Türöffnern
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Vertikale Aufhängungen
  • Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (Felgenkiller)
  • Ständer mit Hoch-/Tiefstellung bei Abstand unter 45 cm
  • Systeme mit Vorderradaufhängung oder halb senkrechter Schienenstellung
  • Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen
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Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer:innen, Eigentümergemeinschaften, Mieter:innen mit Zustimmung der Vermieter:innen oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen, deren Baugenehmigung vor dem 01.01.2011 ausgestellt wurde.

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular im Original per Post
  2. Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug)
  3. Aktueller Grundbuchauszug
  4. Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort
  5. Bemaßte Skizze
  6. Fotos von der geplanten Aufstellfläche
  7. Beschreibung der beantragten Maßnahme
  8. Kostenvoranschlag/Angebote
  9. Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug)
  10. Baugenehmigung (falls erforderlich)
  11. Zustimmung des Denkmalschutzamtes (falls Denkmalsschutz)
  12. Zustimmung des Grundstückeigentümers bei Mieterantrag
  13. WEG-Verwalter-Vollmacht bei Antrag durch WEG
  14. WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme bei Antrag durch WEG

Beschreibung

In Hamburg eröffnet eine Förderinitiative für Eigentümer:innen, Eigentümergemeinschaften, Mieter:innen (mit Zustimmung der Vermieter:innen) sowie sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von Mehrfamilienhäusern (mindestens vier Wohneinheiten) und gewerblich genutzten Immobilien (ab zehn Arbeitsplätzen), deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 liegen, neue Möglichkeiten zur Modernisierung und Errichtung hochwertiger Fahrradabstellanlagen außerhalb öffentlicher Bereiche. Ziel ist die Schaffung sicherer, witterungsgeschützter und diebstahlsicherer Abstellplätze, auch mit Ladeanschlüssen für Pedelecs. Als nicht rückzahlbarer Zuschuss werden 40 % der förderfähigen Zusatzkomponenten (Überdachungen, Umbaumaßnahmen, Elektroanschlüsse) sowie 20 % für weitergehende Investitionen übernommen. Pro Abstellplatz sind bis zu 300 € (bzw. 400 € mit Ladeanschluss) möglich; die Höchstförderung beträgt 60.000 € je Antragstellenden innerhalb von zwei Jahren.

Förderfähig sind etwa Überdachungen, Einhausungen, Fahrradboxen, Kleingaragen, Umbauten von Keller- und Gewerberäumen zu Abstellräumen, Ausstattung mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern, Rampen, elektrischen Türöffnern sowie Elektroanschlüssen und Investitionen für verbesserten Witterungs- oder Diebstahlschutz. Ausgeschlossen bleiben vertikale Aufhängungen, reine Vorderradhalterungen, Ständer mit Abstand unter 45 cm, Abbruch-, Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen. Anträge können fortlaufend gestellt werden und müssen innerhalb von drei Monaten vollständig eingereicht werden, inklusive Original-Antragsformular, Legitimationsnachweisen, Grundbuchauszug, Flurkarte mit Standort, Skizzen, Fotos, Kostenvoranschlägen, Produktbroschüren, gegebenenfalls Baugenehmigung und Zustimmungen (Denkmalschutz, Vermieter:innen, WEG). Die Prüfung und Bewilligung übernimmt die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

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