Zuschuss

Förderung der Nahmobilität

Förderung von Projekten zur Verbesserung der Nahmobilität in Hessen: investive Maßnahmen, Planung und Öffentlichkeitsarbeit. Zuschüsse bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben. Anträge laufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2017
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen
Unternehmensgröße: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Förderquote: 70% - 80%
Projektstart ab: 01.01.2017
Projektdauer: 48 Monate

Förderziel

Unterstützung von Vorhaben zur Verbesserung der nicht motorisierten Mobilität (Nahmobilität) in Hessen, einschließlich investiver Maßnahmen, Planungen, Konzepte und Öffentlichkeitsarbeit zur Erhöhung von Sicherheit, Attraktivität und Barrierefreiheit des Fuß- und Radverkehrs.

Förderfähige Ausgaben

  • Baumaßnahmen Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur
  • Planungsleistungen nach HOAI
  • Öffentlichkeitsarbeit

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten
  • Umsatzsteuer abzugsfähig
  • Beleuchtung von Straßenanlagen ohne besonderen Grund

Antragsberechtigt

  • Unternehmen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände als Antragsteller
  • Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen als Antragsteller
  • Abgegrenztes Projekt
  • Einwandfreie bau- und verkehrstechnische Planung
  • Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Projektbeschreibung mit Lageplan
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis über Gesamtfinanzierung
  5. Statistische Angaben zur Kommune

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Verkehrliche Bedeutung
  • Interkommunale Zusammenarbeit

Beschreibung

Der Förderbaustein Nahmobilität des Landes Hessen richtet sich an Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände sowie Verkehrs- und Verkehrsinfrastrukturunternehmen und unterstützt investive Maßnahmen, Planungen und Öffentlichkeitsarbeit zur Stärkung von Fuß- und Radverkehr. Mit Förderquoten von 70 bis 80 Prozent werden unter anderem der Ausbau straßenbegleitender und selbstständiger Fuß- und Radwege, Brücken- und Durchlassbau, barrierefreie Verkehrsanlagen, Knotenpunktaus- und -umbau sowie innovative Modellprojekte gefördert. Auch Wegweisung, ergänzende Infrastruktur und wissenschaftlich begleitete Machbarkeitsstudien zu Radschnell- und Rad-Direktverbindungen können im Rahmen einer Projektförderung realisiert werden. Die Obergrenze von 80 Prozent gilt bei Vorhaben mit besonderer überkommunaler verkehrlicher Bedeutung. Die maximale Projektdauer beträgt 48 Monate.

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen sowie öffentliche Einrichtungen. Voraussetzung ist ein klar abgegrenztes Vorhaben mit professioneller bau- und verkehrstechnischer Planung nach den anerkannten Regelwerken. Förderfähige Ausgaben umfassen Bauleistungen an Fuß- und Radverkehrsinfrastruktur, HOAI-Planungshonorare und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Nicht förderfähig sind Unterhaltungs- und Instandhaltungskosten, abzugsfähige Umsatzsteuer und die Beleuchtung von Straßenanlagen ohne besonderen Grund. Die Antragstellung ist ganzjährig möglich; benötigte Unterlagen umfassen Antragsformular, Projektbeschreibung mit Lageplan, Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweis der Gesamtfinanzierung sowie statistische Angaben zur Kommune. Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement übernimmt die fachliche Betreuung und bewilligt die Zuschüsse in den Zuständigkeitsbereichen Nord und Süd.

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