Förderung der Nahmobilität
Förderung für Kommunen, Kreise und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen zur Planung und Umsetzung von Rad- und Fußverkehrsprojekten. Anträge sind spätestens bis zum 1. Juni des dem geplanten Baubeginn vorausgehenden Jahres einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafter Erneuerung sowie weiteren Vorhaben der Nahmobilität zur Gewährleistung eines sicheren Rad- und Fußverkehrs und Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs. Dabei ist die angemessene Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr zu berücksichtigen.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Ausbauvorhaben
- Grundhafte Erneuerung
- Radverkehrsanlagen
- Fußverkehrsanlagen
- Fahrradabstellanlagen incl. E-Ladestationen
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Unterhaltung
- Instandsetzung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Unternehmen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Investitionsvorhaben (Unterhaltung und Instandsetzung ausgeschlossen)
- Mitgliedskommunen als fußgänger- und fahrradfreundlich anerkannt
- Zweckbindung in der Regel 20 Jahre, abweichend 10 Jahre
- Bagatellgrenze 20.000 € (5.000 € bei Fahrradabstellanlagen)
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular Muster 1
- Unterlagen gemäß Nr. 7.2 der Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)
Beschreibung
In Nordrhein-Westfalen steht eine Zuschussförderung bereit, die öffentliche Einrichtungen, Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, Vereine, Stiftungen und Interessenverbände bei Investitionsvorhaben im Rad- und Fußverkehr unterstützt. Ziel ist die Planung und Realisierung neuer Radverkehrsanlagen, Fußverkehrseinrichtungen, Fahrradabstellanlagen inklusive E-Ladestationen sowie Wegweisungssysteme für ein vernetztes Mobilitätsnetz. Auch Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit lassen sich mitfinanzieren. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die Anerkennung der beteiligten Kommunen als fußgänger- und fahrradfreundlich. Bagatellbeträge bis 20.000 € (5.000 € für Abstellanlagen) bleiben unberücksichtigt. Unterhaltung und Instandsetzung fallen nicht unter die förderfähigen Ausgaben. Die begünstigten Projekte erfordern eine Zweckbindung von in der Regel 20 Jahren, in Ausnahmefällen 10 Jahren.
Förderzweck ist die Stärkung der Nahmobilität durch sichere Rad- und Fußverkehrsverbindungen sowie eine Verlagerung des motorisierten Verkehrs auf klimafreundliche Verkehrsarten. Dabei ist eine angemessene Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sicherzustellen. Für die Antragstellung ist das Formular Muster 1 samt der in den Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah) unter Punkt 7.2 geforderten Unterlagen erforderlich. Der vollständige Antrag muss der Bezirksregierung Arnsberg – Dezernat 25 – spätestens bis zum 1. Juni des dem geplanten Baubeginn vorausgehenden Jahres vorliegen. Kommunale Zusammenschlüsse profitieren ebenso wie private Träger, sofern die satzungsgemäße Aufgabe die Förderung nachhaltiger Mobilitätskonzepte beinhaltet. Interessierte Projektträger erhalten umfassende Informationen zum Verfahrensablauf und zu den Förderbedingungen bei der Bewilligungsbehörde in Arnsberg.
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