Zuschuss

Förderung der Nahmobilität in den Städten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah)

Zuschussprogramm zur Förderung von Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätzen sowie weiteren Nahmobilitätsmaßnahmen in Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Anmeldung bis 31.05. des dem geplanten Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres.

Infrastruktur Städtebau & Stadterneuerung

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Nordrhein-Westfalen
Förderquote: 50% - 75%

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Verbesserung und der Ausbau der Nahmobilität in Kommunen durch finanzielle Unterstützung von Radverkehrs- und Fußverkehrsanlagen, Abstellmöglichkeiten, Service- und Informationsmaßnahmen sowie die Erarbeitung von Nahmobilitätskonzepten, um umweltschonende und sichere Mobilität zu fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Radverkehrsanlagen
  • Fußverkehrsanlagen
  • Fahrradabstellanlagen
  • Service- und Rastplätze
  • Zustandserfassung Radverkehrsnetze
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Verwaltungsausgaben
  • Unterhaltung und Instandsetzung
  • Finanzierungskosten

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinden und Gemeindeverbände, privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung sowie AGFS NRW-Mitglieder
  • Baureife des Vorhabens und unverzüglicher Baubeginn
  • Eigenanteil von 10% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik
  • Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular (Muster 1)
  2. Projektbeschreibung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Nachweis der Baureife
  5. Lageplan
  6. Nachweis über Baurecht und Grunderwerb
  7. Nachweis des Eigenanteils

Bewertungskriterien

  • Umweltschonende und sichere Nahmobilität
  • Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Vernetzung mit dem Öffentlichen Personennahverkehr
  • Erhöhung der Teilhabe für mobilitätseingeschränkte Personen
  • Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit des Vorhabens

Beschreibung

Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah unterstützen Städte, Gemeinden, Kreise und kommunal mehrheitlich beteiligte Unternehmen in Nordrhein-Westfalen bei Investitionen und Planungen zur Stärkung des Rad- und Fußverkehrs. Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen, kommunale Verbände oder Vereine sowie Mitgliedskommunen der AGFS NRW. Das Programm zielt darauf ab, umweltschonende, sichere und nutzerorientierte Mobilitätsangebote vor Ort zu schaffen, motorisierten Individualverkehr zu verlagern und die Teilhabe mobilitätseingeschränkter Personen zu erhöhen. Darüber hinaus sollen Nahmobilitätskonzepte und Informationsmaßnahmen zur Bewusstseinsbildung beitragen und eine enge Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr sicherstellen.

Gefördert werden Investitionen in Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, Fahrradabstellanlagen, Service- und Rastplätze sowie Zustandserfassungen und Modal-Split-Erhebungen. Auch die Erstellung von Nahmobilitätskonzepten und öffentlichkeitswirksame Maßnahmen sind förderfähig. Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, dessen Förderquote je nach Maßnahme zwischen 50 % und 75 % liegt. Ein Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben ist erforderlich, ebenso wie die Einhaltung anerkannter Regeln der Technik, Bau- und Planungsreife sowie gesichertes Baurecht und Grunderwerb. Die Anmeldung zur Aufnahme in das Jahresprogramm muss bis zum 31. Mai des dem Maßnahmebeginn vorausgehenden Jahres erfolgen. Die Bewilligung und Detailprüfung übernimmt die jeweils zuständige Bezirksregierung, die als Bindeglied zwischen Land und Kommunen das Verfahren koordiniert und die zeitnahe Umsetzung unterstützt.

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