Förderung der naturnahen Entwicklung von Gewässern und Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes
Förderprogramm des Landes Brandenburg zur naturnahen Gewässerentwicklung und Wasserhaushaltsverbesserung nach EG-WRRL und HWRM-RL. Anträge können fortlaufend digital bei der ILB eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustands der Oberflächengewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sowie die Erhöhung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes. Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, Verbesserung hydromorphologischer Bedingungen, Durchgängigkeit, Wasserrückhalt, Wassermanagement und Steuerungsmöglichkeiten des Gebietsabflusses.
Förderfähige Ausgaben
- Planungs- und Gutachterleistungen (HOAI Leistungsphasen 1–4)
- Investive Maßnahmen zur Gewässerentwicklung
- Kosten für technische und ökologische Baubegleitung
- Grunderwerb bis maximal 10 % der förderfähigen Kosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verwaltungsgebäude
- Fahrzeug- und Geräteanschaffung
- laufende Unterhaltung und Pflege
- institutionelle Förderung
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Fachliche Vorprüfung durch die Regionale Arbeitsgruppe
- Einreichung vollständiger Antragsunterlagen gemäß Nummer 8 des Antragsformulars
- Vorhaben im Einklang mit EG-Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserrisikomanagementrichtlinie
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Digitaler Antragsvordruck ILB
- Votum der Regionalen Arbeitsgruppe
- Nachweise behördlicher Zulassungen
- Finanzierungs- und Kostenplan
Bewertungskriterien
- ökologischer Nutzen
- Kosteneffizienz
- Verhältnis zu Förderzielen der EG-WRRL
Beschreibung
Das Förderprogramm des Landes Brandenburg unterstützt öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Gewässerunterhaltungsverbände und Kommunen bei der naturnahen Entwicklung von Oberflächengewässern und der Stärkung des Landschaftswasserhaushaltes. Ziel ist die Verbesserung des ökologischen und chemischen Zustandes gemäß der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und die Erhöhung der Regulationsfähigkeit des Landschaftswasserhaushaltes. Gefördert werden investive Maßnahmen zur Schaffung von Gewässerentwicklungsräumen, zur Optimierung hydromorphologischer Bedingungen, zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit sowie zum Wasserrückhalt und -management. Ebenfalls bezuschusst werden Planungs- und Gutachterleistungen (HOAI Leistungsphasen 1–4), technische und ökologische Baubegleitung sowie Grunderwerb bis maximal 10 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Fördersumme beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in Prioritätsgebieten sogar 100 %. Nicht förderfähig sind kostenintensive Bauunterhaltung, institutionelle Förderungen, Fahrzeug- oder Geräteanschaffungen. Ein Votum der Regionalen Arbeitsgruppe ist obligatorisch und darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Die Antragsstellung erfolgt digital und fortlaufend über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), bis spätestens zum 31. Dezember 2027. Zusammen mit dem digitalen Antragsvordruck sind behördliche Zulassungsnachweise, ein Finanzierungs- und Kostenplan sowie die fachliche Prüfung durch die Regionale Arbeitsgruppe einzureichen. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens, wobei ökologische Nutzenwirkungen, Kosteneffizienz und die Kompatibilität mit den Zielen der EG-WRRL als Bewertungskriterien dienen. Das Programm spannt den Bogen zwischen Umwelt-, Natur- und Klimaschutz und leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gewässerlandschaften in Brandenburg.
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