Zuschuss

Förderung der Naturparke

Zuschüsse für Naturpark-Vereine und Mitgliedsgemeinden in Baden-Württemberg zur Entwicklung des Erholungswerts, Erhaltung natürlichen und kulturellen Erbes sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit.

Umwelt-/Naturschutz Regionalförderung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Förderquote: 60% - 70%

Förderziel

Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Kultur in den Naturparken, Pflege und Entwicklung als Erholungslandschaften, Förderung eines naturverträglichen Tourismus, integrierte Entwicklung des ländlichen Raums sowie Stärkung des Umweltbewusstseins.

Förderfähige Ausgaben

  • Investitionen in Infrastruktur und Wegebau
  • Studien zum Biotop- und Artenschutz
  • Investitionen zum Schutz kulturellen Erbes
  • Sensibilisierungsmaßnahmen und Bildungsangebote

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Durchführung im rechtskräftig ausgewiesenen Naturparkgebiet
  • Maßnahme nicht vor Förderbewilligung begonnen
  • Maßnahme im ländlichen Raum gemäß GAP-SP

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projekt-/Vorhabensbeschreibung
  2. Kostenplan
  3. Kostenplausibilisierung
  4. Lageplan und Bauplan
  5. Erforderliche behördliche Genehmigungen
  6. Finanzierungsnachweis
  7. Einverständniserklärung der Eigentümer
  8. Angaben zum Unternehmen

Beschreibung

In Baden-Württemberg unterstützt ein Landesprogramm gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Privatpersonen und Unternehmen bei Projekten in ausgewiesenen Naturparkgebieten. Mit einem Zuschussanteil von 60 % bis 70 % werden Investitionen in die Infrastruktur, den Wegebau und den Schutz des natürlichen sowie kulturellen Erbes gefördert. Zudem können Studien zum Biotop- und Artenschutz sowie Sensibilisierungsmaßnahmen und Bildungsangebote finanziert werden. Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass die Maßnahme im ländlichen Raum gemäß GAP-Strategieplan stattfindet und vor Bewilligung nicht begonnen wurde. Zuwendungsempfänger:innen reichen eine Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungspläne, Lage- und Baupläne sowie behördliche Genehmigungen ein.

Ziel der Förderung ist es, die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur, Landschaft und Kultur zu erhalten sowie als Erholungslandschaft zu entwickeln. Kommunale Einrichtungen, Naturpark-Vereine und ihre Mitgliedsgemeinden werden bei der Planung und Umsetzung naturverträglicher Tourismusprojekte ebenso unterstützt wie private Träger mit innovativen Umweltbildungsangeboten. Durch die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums trägt das Programm zur Stärkung des Umweltbewusstseins und zur Förderung eines sanften Tourismus bei. Anträge können jederzeit vor Maßnahmebeginn gestellt werden; die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über das zuständige Referat der Forstdirektion Freiburg.

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