Zuschuss

Förderung der NÖ Baukultur

Förderung für Niederösterreichische Gemeinden zur Bewahrung baukünstlerisch und historisch wertvollen Baubestands und Altortgebieten durch Planungsinstrumentarien und Architekturwettbewerbe. Ansuchen laufend möglich.

Städtebau & Stadterneuerung Bauten und Denkmalschutz Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
06.08.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niederösterreich

Förderziel

Gewährung einer Förderung für NÖ Gemeinden aus dem Titel „Baukultur" für den Einsatz von Planungsinstrumentarien zur Bewahrung von baukünstlerisch und historisch wertvollen Baubestand und Altortgebieten, wie auch qualitätsfördernde Planungs- und Vergabeinstrumentarien (Architekturwettbewerb).

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Erstellung von Schutzzonen gemäß § 30 des NÖ Raumordnungsgesetzes 2014
  • Erstellung von Bebauungsplänen sofern diese die Grundlage für eine Schutzzone bilden
  • Durchführung von Ideen- bzw. Realisierungswettbewerben gemäß der Wettbewerbsordnung Architektur (WOA) der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Fördernehmer (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Kreditinstitut, Kontonummer)
  2. Beschreibung des zur Förderung eingereichten Verfahrens (inkl. vorhandener Plandarstellungen)
  3. Beschluss des Gemeinderates über das Verfahren
  4. Nachweis über das voraussichtliche finanzielle Erfordernis des Verfahrens (unter Beilage von Kostenvoranschlägen)
  5. Finanzierungsplan der Gemeinde
  6. Bericht über den Investitionsnachweis

Beschreibung

Die Förderung der NÖ Baukultur unterstützt niederösterreichische Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Bewahrung baukünstlerisch und historisch wertvoller Bestände sowie Altortgebiete. Im Fokus stehen Planungsinstrumentarien und qualitätsfördernde Verfahren wie die Einrichtung von Schutzzonen gemäß § 30 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, die Erarbeitung von Bebauungsplänen und die Durchführung von Ideen- beziehungsweise Realisierungswettbewerben nach der Wettbewerbsordnung Architektur (WOA). Die Zuschüsse sind fortlaufend verfügbar und können bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens beantragt werden. Ziel ist es, das kulturelle Erbe in Ortskernen zu stärken, Stadtbild und Denkmalschutz miteinander zu verbinden und durch Architekturwettbewerbe innovative Konzepte zu fördern.

Voraussetzung für die Bewilligung ist ein Gemeinderatsbeschluss über das geplante Verfahren sowie Nachweise zum finanziellen Bedarf, unterlegt durch Kostenvoranschläge und einen detaillierten Finanzierungsplan. Zudem sind Plandarstellungen und ein Investitionsbericht einzureichen. Das Förderansuchen kann ab dem 6. August 2024 ohne Gebühr gestellt werden. Nach erfolgreichem Abschluss übernimmt die Abteilung Allgemeiner Baudienst des Landes Niederösterreich die Prüfung aller Unterlagen und die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung. Dieses Programm bietet Kommunalverwaltungen eine attraktive Möglichkeit, städtebauliche Qualität nachhaltig und ressourcenschonend zu sichern.

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