Förderung der Nospa Kulturstiftung Schleswig-Flensburg
Förderung von Kunst-, Kultur-, Heimatpflege- und Heimatkundprojekten im Kreis Schleswig-Flensburg. Digitale Antragstellung möglich. Entscheidungen in der Regel zweimal jährlich (Frühjahr und Herbst).
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Förderkriterien
Förderziel
Die Nospa Kulturstiftung Schleswig-Flensburg fördert Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde im Kreis Schleswig-Flensburg. Gefördert werden beispielsweise Veranstaltungen und Ausstellungen, die Herausgabe von Veröffentlichungen, der Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen sowie die Vergabe von Kunstpreisen und Stipendien.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Reine Druck- und Produktionskosten
- Honorare
- Anschaffungen und Verbrauchskosten, die zur originären Aufgabe einer Einrichtung gehören
- Hoch- und Tiefbaumaßnahmen
- (Wieder)Beschaffung von kostenintensiven Kulturgütern
- Mehr anzeigen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnütziger Verein oder steuerbegünstigte Körperschaft mit Sitz im Geschäftsgebiet der Nospa
- Projektrealisation im Raum Schleswig-Flensburg
- Projekt noch nicht begonnen
- Erbringung einer Eigenleistung, Vollfinanzierung wird in der Regel nicht gewährt
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Angaben zu Ansprechpartner und Bankverbindung
- Kostenaufstellung (Gesamtkosten, Eigenanteil, Förderbetrag)
- Freistellungsbescheid (wenn zutreffend)
Beschreibung
Die Nospa Kulturstiftung Schleswig-Flensburg unterstützt gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz im Geschäftsgebiet der Nord-Ostsee Sparkasse bei der Realisierung innovativer Kunst-, Kultur-, Heimatpflege- und Heimatkundprojekte im Kreis Schleswig-Flensburg. Gefördert werden beispielsweise öffentliche Veranstaltungen und Ausstellungen, Publikationen, der Erwerb und Erhalt von Kunstgegenständen sowie die Vergabe von Kunstpreisen und Stipendien. Dank der digitalen Antragstellung können Förderinteressierte das Vorhaben unkompliziert einreichen. Der Stiftungsbeirat fällt die Förderentscheidung in der Regel zweimal jährlich, nämlich im Frühjahr und Herbst, und trägt damit zur lebendigen und vielfältigen Kulturlandschaft der Region bei.
Voraussetzung für eine Zuwendung ist, dass das Projekt im Kreis Schleswig-Flensburg umgesetzt wird, zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen hat und durch eine Eigenleistung ergänzt wird, da eine Vollfinanzierung in der Regel nicht gewährt wird. Nicht gefördert werden reine Druck- und Produktionskosten, Honorare, Anschaffungen oder Verbrauchsausgaben, die zur originären Aufgabe der Einrichtung gehören, Hoch- und Tiefbaumaßnahmen, (Wieder-)Beschaffung kostspieliger Kulturgüter sowie Bewirtungs- und Reisekosten. Für die Antragseinreichung sind Angaben zu Ansprechpartner:innen, Bankverbindung, eine detaillierte Kostenaufstellung (Gesamtkosten, Eigenanteil, beantragter Förderbetrag) sowie gegebenenfalls ein aktueller Freistellungsbescheid bereitzuhalten. Mit ihrem Engagement trägt die Stiftung dazu bei, kulturelle Initiativen zu stärken und die kulturelle Identität im nördlichsten Bundesland nachhaltig zu fördern.
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