Förderung der Oberösterreichischen Dachverbände und des Oberösterreichischen Fußballverbandes
Landesförderung für Oberösterreichische Dachverbände, Fachverbände und den Oberösterreichischen Fußballverband zur Unterstützung der allgemeinen Verbandstätigkeit, des Breitensports und des Meisterschaftsbetriebs. Anträge zu Jahresbeginn einreichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Oberösterreichischen Dachverbände erhalten eine Landesförderung zur Bewältigung ihrer allgemeinen Verbandstätigkeit, zur Förderung des Breitensports sowie zur Unterstützung ihrer Vereine und ihrer Übungsleiter, Lehrwarte, Instruktoren, Trainer und Sportlehrer. Der Oberösterreichische Fußballverband erhält eine Landesförderung zur Unterstützung des Meisterschaftsbetriebs. Die Oberösterreichischen Fachverbände werden in vier Förderkategorien eingestuft und erhalten eine jährliche Förderung zur Bewältigung ihrer allgemeinen Verbandstätigkeit.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorlage eines schriftlichen Ansuchens an die Landessportdirektion
- Einbringung des schriftlichen Förderungsantrags zu Jahresbeginn
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
Beschreibung
Die Landesförderung für Oberösterreichische Dachverbände, Fachverbände und den Oberösterreichischen Fußballverband unterstützt die strategische Weiterentwicklung des Sportwesens sowie des Breitensports in Oberösterreich. Sie gewährleistet finanzielle Mittel für die Bewältigung allgemeiner Verbandstätigkeiten, fördert Vereinsstrukturen und stärkt das Engagement von Übungsleiter:innen, Lehrwarten, Instruktor:innen, Trainer:innen und Sportlehrer:innen. Speziell der Oberösterreichische Fußballverband profitiert von einer gezielten Förderung des Meisterschaftsbetriebs. Fachverbände werden in vier Förderkategorien eingestuft und erhalten jährlich entsprechende Zuschüsse, um langfristig handlungsfähig zu bleiben und ihre Sportlandschaft aktiv mitzugestalten.
Gefördert werden gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Oberösterreich, die als Dach- oder Fachorganisation im Sportbereich agieren. Die Förderung erfolgt in Form von Direktzuschüssen und ist unbefristet verfügbar, solange die Förderrichtlinien eingehalten werden. Voraussetzung für die Zuwendung ist ein schriftliches Ansuchen an die Landessportdirektion, das zu Jahresbeginn eingebracht werden muss. Die Verwendung der Mittel ist durch Rechnungen und Zahlungsbelege nachzuweisen. Weitere Informationen und das erforderliche Antragsformular stehen über die zuständige Abteilung Kultur und Gesellschaft der oberösterreichischen Landesregierung bereit.
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