Zuschuss

Förderung der ÖH-Mensenbonaktion

Finanzielle Unterstützung der Mensenbonaktion der Österreichischen HochschülerInnen­schaft an der Universität Innsbruck für sozial bedürftige Vorarlberger Studierende. Laufend gültig seit 01.01.2018.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2018
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Vorarlberg

Förderziel

Finanzielle Unterstützung der Mensenbonaktion der Österreichischen HochschülerInnenschaft an der Universität Innsbruck, um insbesondere sozial bedürftigen Vorarlberger Studierenden eine Ermäßigung in den Mensen zu ermöglichen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Immatrikulation an der Universität Innsbruck
  • Wohnsitz in Vorarlberg
  • Nachweis sozialer Bedürftigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Studentenausweis
  2. Nachweis der sozialen Bedürftigkeit
  3. Meldebestätigung Vorarlberg

Beschreibung

Die finanzielle Förderung unterstützt die Mensa-Bonaktion der Österreichischen Hochschüler:innen­schaft an der Universität Innsbruck und richtet sich gezielt an sozial benachteiligte Studierende aus Vorarlberg. Seit dem 1. Jänner 2018 stellt das Land kontinuierlich Zuschüsse bereit, um in den Mensen des Campus eine Preisermäßigung zu ermöglichen. Als Beitrag aus den Bereichen Soziales, Bildung und Arbeit & Soziales entlastet diese Initiative den Studienalltag und stärkt die Chancengleichheit. Durch die bedarfsgerechte Unterstützung wird nicht nur eine ausgewogene Ernährung gefördert, sondern auch ein positives Lernumfeld geschaffen, in dem alle Studierenden unabhängig von ihrer finanziellen Situation an ihrem Studienerfolg arbeiten können.

Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen, die an der Universität Innsbruck immatrikuliert, in Vorarlberg gemeldet und als sozial bedürftig anerkannt sind. Der Zuschuss kann jederzeit beantragt werden, da die Förderung fortlaufend gültig ist. Dem Antrag sind der gültige Student:innen­ausweis, eine Meldebestätigung aus Vorarlberg sowie ein offizieller Nachweis der sozialen Bedürftigkeit beizulegen. Als Nachweis sozialer Bedürftigkeit können Bescheide der Studienbeihilfenbehörde oder vergleichbare Dokumente vorgelegt werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein Ermäßigungsbon ausgestellt, dessen Höhe sich am festgestellten Bedarf orientiert und im Bewilligungsbescheid mitgeteilt wird. Zuständig für das Förderverfahren ist die Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung des Landes Vorarlberg, die alle Schritte koordiniert und die schriftlichen Bescheide erteilt.

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