Zuschuss

Förderung der offenen Jugendarbeit in Kärnten

Basisförderung für Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräume in Kärnten für Non Profit-Organisationen. Anträge laufend möglich.

Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01.2014
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Fördersumme: 4.000 € - 8.000 €
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der offenen Jugendarbeit durch Basisförderung von Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräumen in Kärnten.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Öffnungszeiten mindestens 3 Tage pro Woche und 12 Wochenstunden (Förderung A)
  • Öffnungszeiten mindestens 4 Tage pro Woche und 20 Wochenstunden (Förderung B)
  • Nachweis des Beschäftigungsausmaßes der MitarbeiterInnen
  • Vorlage eines Jahreskonzeptes mit geplanten Maßnahmen
  • Vorlage des Erhebungsbogens „Offene Jugendarbeit“
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Basisförderung (Ansuchen Basisförderung JUZ)
  2. Erhebungsbogen „Offene Jugendarbeit“
  3. Jahreskonzept
  4. Verpflichtungserklärung
  5. Jahresbericht mit Originalbelegen und Zahlungsbelegen

Beschreibung

Die Basisförderung der offenen Jugendarbeit in Kärnten unterstützt gemeinnützige Träger:innen dabei, Jugendzentren, Jugendtreffs und Jugendräume vor Ort nachhaltig zu betreiben. Gefördert werden Non Profit-Organisationen, die Kinder und Jugendliche in Kärnten aktiv begleiten und Räume für Begegnung, kreative Projekte sowie demokratisches Engagement bereitstellen. Mit jährlichen Zuwendungen zwischen 4.000 € und 8.000 € werden bedarfsorientierte Öffnungszeiten gesichert und personelle Ressourcen ausgebaut. Das Programm bietet fortlaufende Antragsmöglichkeiten und richtet sich ausdrücklich an Organisationen, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt, soziale Teilhabe und demokratische Werte einsetzen.

Für die Antragstellung sind verbindliche Voraussetzungen zu erfüllen: Entweder ein Angebot an mindestens drei Tagen pro Woche mit 12 Wochenstunden (Förderung A) oder vier Tagen pro Woche mit 20 Wochenstunden sowie fachlich qualifizierte Betreuungspersonen (Förderung B). Zudem sind das Beschäftigungsausmaß der Mitarbeiter:innen, ein Jahreskonzept mit geplanten Maßnahmen sowie der ausgefüllte Erhebungsbogen „Offene Jugendarbeit“ vorzulegen. Das vollständige Ansuchen inklusive Verpflichtungserklärung, Jahresbericht und Originalbelegen ist schriftlich einzureichen. Ein fristgerechter Verwendungsnachweis mit Belegen und Jahresbericht bis zum 1. Juni des Folgejahres ist Bedingung für eine Folgeförderung. Damit trägt das Förderinstrument wesentlich zur Stärkung der offenen Jugendarbeit und zur Förderung junger Menschen in Kärnten bei.

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