Förderung der Opitz-Neubauer-Stiftung
Die Opitz-Neubauer-Stiftung gewährt bedürftigen oder erkrankten Feuerwehr-Einsatzkräften und deren Angehörigen sowie sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen der Jugendfeuerwehren in Thüringen finanzielle Unterstützung. Präventions- und Begleitangebote nach belastenden Einsätzen können ebenfalls gefördert werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Opitz-Neubauer-Stiftung dient der zusätzlichen sozialen und selbstlosen Unterstützung von bedürftigen und erkrankten Feuerwehr-Einsatzkräften und deren Hinterbliebenen im Freistaat Thüringen. Ferner fördert sie die Teilnahme sozial benachteiligter Kinder und Jugendlicher der Jugendfeuerwehren an kostenpflichtigen Angeboten und unterstützt psychosoziale Präventions- und Begleitmaßnahmen nach belastenden Einsatzerfahrungen.
Förderfähige Ausgaben
- Teilnahmegebühren Jugendfeuerwehr
- Präventions- und Begleitangebote (z. B. Notfallseelsorge)
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einer Thüringer Jugendfeuerwehr oder Feuerwehr
- Nachweis der Bedürftigkeit oder Erkrankung im Dienst
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Gebührenbefreiung)
- Informationen zur Veranstaltung
Beschreibung
Die Opitz-Neubauer-Stiftung unterstützt im Freistaat Thüringen in erster Linie bedürftige oder im Dienst erkrankte Feuerwehr-Einsatzkräfte und deren Angehörige mit einmaligen Zuschüssen von bis zu 150 € pro Antrag (Förderquote bis zu 70 %). Darüber hinaus profitieren sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche in den Jugendfeuerwehren von einer finanziellen Entlastung bei Teilnahmegebühren an kostenpflichtigen Angeboten. Auch psychosoziale Präventions- und Begleitmaßnahmen nach besonders belastenden Einsätzen (z. B. Notfallseelsorge) können gefördert werden, um Einsatzfolgen besser zu bewältigen und die soziale Teilhabe zu stärken.
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, insbesondere Jugendfeuerwehren und Feuerwehren in Thüringen, die den Nachweis zur Mitgliedschaft sowie zur Bedürftigkeit oder Erkrankung im Dienst erbringen. Dem Antrag sind das ausgefüllte Antragsformular, ein Nachweis der Bedürftigkeit (z. B. Gebührenbefreiung) und Informationen zur jeweiligen Veranstaltung beizufügen. Die Antragstellung ist jederzeit möglich, muss jedoch spätestens vier Wochen vor dem gewünschten Auszahlungstermin erfolgen. Mit der Förderung verfolgt die Stiftung das Ziel, finanzielle Engpässe abzubauen und den Zusammenhalt innerhalb der Feuerwehr-Familie zu fördern. Interessierte Organisationen finden das Antragsformular und weiterführende Hinweise in den Förderrichtlinien, die beim Thüringer Feuerwehr-Verband bereitstehen.
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