Förderung der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei in Heidelberg (Kirchen-, Kapellen- und Pfarrhaussanierungen)
Die Stiftung unterstützt seit 2006 Bau- und Unterhaltsmaßnahmen an Kirchen, Kapellen und Pfarrhäusern im ehemals kurpfälzischen Teil Badens. Anträge können von berechtigten Kirchengemeinden im Gebiet der Pfälzer Katholischen Kirchenschaffnei jederzeit gestellt werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Sanierungen, Erhalt und Unterhalt historischer Kirchen, Kapellen und Pfarrhäuser im ehemals kurpfälzischen Teil Badens.
Förderfähige Ausgaben
- Bauliche Sanierungsarbeiten
- Unterhalts- und Erhaltungsmaßnahmen
- Restaurierungsarbeiten an historischer Bausubstanz
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz bzw. Pfarrgebiet im ehemals kurpfälzischen Teil Badens
- Eigentum oder Nutzungsrecht an der zu sanierenden Kirche, Kapelle oder dem Pfarrhaus
- Kirchengemeinde als Antragsteller
Beschreibung
Die Pfälzer Katholische Kirchenschaffnei in Heidelberg fördert seit 2006 gezielt bauliche Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Kirchen, Kapellen und Pfarrhäusern im ehemals kurpfälzischen Teil Badens. Ziel der Stiftung ist der nachhaltige Schutz historischer Bausubstanz, um das kulturelle Erbe der Erzdiözese Freiburg zu bewahren. Im Zuständigkeitsbereich, der sich vom Taubertal bis vor die Tore Karlsruhes erstreckt, können öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen Zuschüsse für Restaurierungsarbeiten, Unterhalts- und Erhaltungsmaßnahmen beantragen. Die Vergabe erfolgt fortlaufend und richtet sich nach den Förderrichtlinien, die Anforderungen an Standort, Eigentum bzw. Nutzungsrecht und Antragstellung durch die jeweilige Kirchengemeinde festlegen.
Förderberechtigt sind Kirchengemeinden mit Sitz oder Pfarrgebiet im ehemals kurpfälzischen Teil Badens, die Eigentümer:innen oder Nutzungsberechtigte der zu sanierenden Objekte sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Förderfähige Ausgaben umfassen alle baulichen Maßnahmen, die der Erhaltung und Sicherung historischer Kirchen-, Kapellen- und Pfarrhausbauten dienen. Durch die kontinuierliche Unterstützung engagierter Gemeinden leistet die Stiftung einen Beitrag zur Revitalisierung kirchlicher Immobilien und zur Stärkung regionaler Identität. Anträge können jederzeit eingereicht werden, sobald die formalen Voraussetzungen – Standortnachweis, Eigentums- oder Nutzungsrecht sowie Nachweis der Gemeinnützigkeit – erfüllt sind.
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