Zuschuss

Förderung der pflanzlichen Produktion in Kärnten gem. K-LFF 2023

Beihilfen für die Sicherung und Verbesserung der pflanzlichen landwirtschaftlichen Produktion in Kärnten: Förderung von Qualitätsverbesserung (§28) und integriertem Pflanzenschutz (§29). Start 15.07.2023, Anträge unbegrenzt möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
15.07.2023
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Kärnten
Förderquote: bis zu 100%

Förderziel

Sicherung und Verbesserung der landwirtschaftlichen pflanzlichen Produktion in Kärnten durch fach- und zielgruppenspezifische Qualitätsverbesserungsmaßnahmen im Pflanzenbau sowie integrierten Pflanzenschutz zur Erhöhung der Produktqualität und Nachhaltigkeit.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten
  • Investitionskosten

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Niederlassung in Kärnten
  • Antrag und Förderzusage
  • Ausschluss von Doppelförderungen
  • Projektbeschreibung (§28) und Koordination mit land- und forstwirtschaftlichen Versuchsanstalten

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Koordinationsnachweis mit Versuchsanstalten
  3. Antrag
  4. Verpflichtungserklärung

Beschreibung

Mit dem Qualitäts- und Pflanzenschutzprogramm fördert die Kärntner Landesregierung gezielte Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der pflanzlichen Produktion im Bundesland. Unter dem Themenfeld Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung werden fach- und zielgruppenspezifische Veranstaltungen inklusive Lehr- und Kursbehelfen (§ 28 K-LFF 2023) unterstützt und gleichzeitig ein integriertes Pflanzenschutzkonzept (§ 29) durch Warn- und Wetterdienste, Fachpersonal im Pflanzenschutzdienst sowie Bekämpfung von Virosen und Schadorganismen verankert. Durch diese Maßnahmen wird nicht nur die Produktqualität gesteigert, sondern auch eine ressourcenschonende und nachhaltige Produktionsweise etabliert. Die ursprünglich am 15. Juli 2023 gestartete Förderlinie steht fortlaufend zur Verfügung und setzt einen wichtigen Impuls für die regionale Wertschöpfung.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften mit Niederlassung in Kärnten, die in der pflanzlichen landwirtschaftlichen Produktion tätig sind. Die Förderquote liegt bei bis zu 100 % der anrechenbaren Personalaufwendungen, Sachkosten und Investitionskosten. Voraussetzung ist neben einer Projektskizze auch der Nachweis der Koordination mit land- und forstwirtschaftlichen Versuchsanstalten, der Ausschluss von Doppel-Förderungen sowie der formgerechte Antrag mit Projektbeschreibung, Koordinationsnachweis und Verpflichtungserklärung. Anträge können jederzeit und ohne Fristbegrenzung eingereicht werden. Diese passgenaue Finanzierungsoption stärkt die Wirtschaftlichkeit der Betriebe und fördert eine zukunftsfähige Pflanzenproduktion in Kärnten.

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