Zuschuss

Förderung der Prälat Dr. Erich-Stephany-Stiftung für Kirchen, Kunst und Denkmalpflege

Die Prälat Dr. Erich-Stephany-Stiftung fördert Kunst, Kultur, Denkmalschutz und Denkmalpflege bedeutender Kirchenbauwerke und ihrer Ausstattungen im Bistum Aachen sowie kulturelle und kirchenmusikalische Veranstaltungen und alternative Nutzungskonzepte für Kirchenräume. Anträge sind jederzeit möglich.

Kultur Musik Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung unterstützt die Erhaltung, Bewahrung und Pflege bedeutender Kirchen und ihrer Ausstattungen im Bistum Aachen, fördert Gemeinden bei der Entwicklung alternativer Nutzungskonzepte für Kirchenräume sowie Konzerte, kirchenmusikalische Aufführungen, sakrale Kunst und kulturelle Veranstaltungen in Kirchenräumen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Projektstandort im Bistum Aachen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag (PES)
  2. Projektbeschreibung
  3. Kostenaufstellung
  4. Angaben zur Institution und Ansprechpartner

Beschreibung

Die Prälat Dr. Erich-Stephany-Stiftung für Kirchen, Kunst und Denkmalpflege engagiert sich im Bistum Aachen für den Erhalt und die Belebung sakraler Bauwerke und ihrer Kunstschätze. In Nordrhein-Westfalen unterstützt sie gezielt Maßnahmen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege bedeutender Kirchen sowie die innovative Entwicklung alternativer Nutzungskonzepte für Kirchenräume. Darüber hinaus fördert die Stiftung kulturelle Veranstaltungen, Konzerte und kirchenmusikalische Aufführungen, um sakrale Kunst erlebbar zu machen und Gemeindeleben nachhaltig zu stärken. Mit fortlaufenden Fördermöglichkeiten erlaubt sie eine flexible Planung und Umsetzung von Projekten, die das kulturelle Erbe mit zeitgemäßen Nutzungsformen in Einklang bringen.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen und Stiftungen mit Sitz oder Projektstandort im Bistum Aachen. Fördermittel werden als Zuschuss gewährt, eine Antragstellung ist jederzeit möglich. Zur Einreichung gehören ein ausgefüllter Förderantrag (PES), eine detaillierte Projektbeschreibung, eine transparente Kostenaufstellung sowie Angaben zur Institution und den verantwortlichen Ansprechpersonen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf nachhaltige Konzepte zur Bewahrung historischer Substanz und die Integration kultureller Formate in den kirchlichen Raum. Interessierte Antragstellende können sich mithilfe der bereitgestellten Formulare umfassend vorbereiten und ihre Projekte passgenau skizzieren, um einen Beitrag zur lebendigen Tradition und zum Erhalt wertvoller Kirchenbauwerke zu leisten.

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