Förderung der Professor Dr. Clauß Dietz Stiftung – Stiftung für Bildung
Die Professor Dr. Clauß Dietz Stiftung fördert Bildungsprojekte in Sachsen für gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Projektzuwendungen bis zu 1.500 € ohne feste Antragsfristen. Anträge werden per E-Mail oder Post eingereicht.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten zur Prävention von Schulabsentismus und Schulabbruch, Stärkung von Grundfertigkeiten (Lesen, Schreiben, Rechnen, Sprechen), Demokratiebildung sowie Begabten- und Nachwuchsförderung für Kinder, Jugendliche und Nachwuchskräfte in Sachsen.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Kommerziell ausgerichtete Projekte
- Institutionelle und nicht projektbezogene Kosten
- Bauliche Investitionen
- Stipendien außerhalb eigener Stiftungsprojekte
- Publikationen ohne Projektbezug
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkannte Gemeinnützigkeit
- Projektbezug zur Erziehung sowie Volks- und Berufsbildung
- Geografischer Bezug zum Bundesland Sachsen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Zielgruppenbeschreibung
- Zeit- und Kostenplan
Bewertungskriterien
- Passung zu den Stiftungsschwerpunkten
- Soziale Wirkung des Projekts
- Bezug zum Bundesland Sachsen
Beschreibung
Die Professor Dr. Clauß Dietz Stiftung – Stiftung für Bildung unterstützt gemeinnützige Organisationen in Sachsen bei der Umsetzung innovativer Bildungsprojekte. Gefördert werden Vorhaben zur Prävention von Schulabsentismus und Schulabbruch sowie zur Stärkung grundlegender Kompetenzen wie Lesen, Schreiben, Rechnen und Sprechen. Darüber hinaus stehen Demokratiebildung und die Förderung begabter Kinder, Jugendlicher und Nachwuchskräfte im Fokus des Engagements. In kontinuierlichen Förderrunden können Projektträger:innen Anträge einreichen und Zuwendungen bis zu 1.500 € erhalten. Entscheidend sind der Projektbezug zur Erziehung sowie zur Volks- und Berufsbildung und der eindeutige geografische Bezug zum Bundesland Sachsen.
Für die Antragstellung sind eine aussagekräftige Projektbeschreibung, eine detaillierte Zielgruppenbeschreibung sowie ein konkreter Zeit- und Kostenplan vorzulegen. Nicht förderfähig sind institutionelle Kosten ohne direktem Projektbezug, bauliche Investitionen, kommerziell ausgerichtete Vorhaben, Stipendien außerhalb eigener Stiftungsprojekte sowie Publikationen ohne klaren Praxisbezug. Die Auswahl erfolgt anhand der Passung zu den Stiftungsschwerpunkten, der erwarteten sozialen Wirkung und des Bezugs zu Sachsen. Da kein fester Antragsschluss besteht, können Förderanfragen jederzeit per E-Mail oder Post eingereicht werden. Die Stiftungsgremien treffen ihre Entscheidung in der Regel innerhalb von drei Monaten; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die gewerbsmäßige Ausrichtung von Projekten bleibt von der Unterstützung ausgeschlossen, um sicherzustellen, dass die Mittel gezielt für gemeinwohlorientierte Bildungsziele eingesetzt werden.
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