Zuschuss

Förderung der Qualitätsverbesserung in der Tierzucht im Bundesland Salzburg

Das Land Salzburg fördert flächendeckende Betreuung und züchterische Weiterentwicklung der Tierbestände, inklusive Datenerfassung, Beratung, Schulung sowie Organisation von Messen, Wettbewerben und Ausstellungen qualitativ hochwertiger Zuchttiere. Antragsstellung einmal jährlich zu Jahresbeginn möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Salzburg
Förderquote: max. 70%

Förderziel

Förderung der flächendeckenden Betreuung der Tierbestände im Bundesland Salzburg sowie der züchterischen Weiterentwicklung bei verschiedenen Tiergattungen (Zuchtbücher), Erfassung von Zuchtdaten, Beratung und Schulung von Herdebuchbetrieben im Betriebs- und Qualitätsmanagement, Organisation und Durchführung von Messen, Wettbewerben und Ausstellungen gemäß EU-Verordnung und Verbesserung der Nachhaltigkeit durch Fitnessmerkmale.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Unternehmen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Natürliche und juristische Personen bzw. Personenvereinigungen gemäß Anhang I Artikel 2 Verordnung (EU) 702/2014
  • Ausschluss von in Schwierigkeiten befindlichen Unternehmen sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen
  • Einhaltung des Salzburger Tierzuchtgesetzes in der jeweils geltenden Fassung
  • Vorlage eines Zucht- und Arbeitsprogramms bei Antragstellung
  • Geförderte Maßnahme muss der gesamten Tierzucht im Bundesland Salzburg zugutekommen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular (inkl. Kriterien gemäß Artikel 6 Verordnung (EU) 702/2014)
  2. Zucht- und Arbeitsprogramm

Beschreibung

Die Förderung zur Qualitätsverbesserung in der Tierzucht im Bundesland Salzburg unterstützt eine flächendeckende Betreuung und züchterische Weiterentwicklung unterschiedlicher Tiergattungen. Ziel ist die systematische Erfassung von Zuchtdaten in den anerkannten Zuchtbüchern, die Beratung und Schulung von Herdebuchbetrieben im Betriebs- und Qualitätsmanagement sowie die Organisation von Messen, Wettbewerben und Ausstellungen gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Verordnung (EU) 702/2014. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit durch Fitnessmerkmale gefördert. Gefördert werden Sachleistungen mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der anrechenbaren Kosten; die Mittel werden jährlich zu Beginn des Jahres oder vor Beginn der jeweiligen Maßnahme beantragt.

Förderberechtigt sind natürliche und juristische Personen sowie Interessenverbände, Vereine und gemeinnützige Organisationen im Sinne von Anhang I Artikel 2 der Verordnung (EU) 702/2014, ausgenommen Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Gebietskörperschaften und deren Einrichtungen. Voraussetzung ist die Einhaltung des Salzburger Tierzuchtgesetzes in der jeweils geltenden Fassung sowie die Vorlage eines Zucht- und Arbeitsprogramms bei Antragstellung. Die geförderten Aktivitäten müssen dem gesamten Bundesland Salzburg zugutekommen. Anträge werden über das Formular gemäß Artikel 6 der genannten EU-Verordnung eingereicht; zusätzlich ist das Zucht- und Arbeitsprogramm beizulegen. Die Förderabwicklung erfolgt durch das Amt der Salzburger Landesregierung. Mit der Unterstützung leistet das Programm einen wichtigen Beitrag zur Sicherung hoher Qualitätsstandards in der Salzburger Landwirtschaft und zur nachhaltigen Entwicklung der Tierzucht.

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