Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget
Wenn Sie als Regionalmanagementgesellschaft innovative Projekte in einer Teilregion Hessens durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Das Land Hessen fördert Vorhaben von Regionalmanagementgesellschaften, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren. Gefördert werden Entwicklungen, die integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte umsetzen, regionale Konsensbildungsprozesse initiieren, den Aufbau regionaler Netzwerke und Bündnisse unterstützen sowie verborgene regionale Beschäftigungs- und Wachstumspotenziale mobilisieren. Ergänzend werden innovationsorientierte Einzelprojekte gefördert, die zur Umsetzung der Hessischen Innovationsstrategie beitragen, insbesondere wenn sie eine ressourceneffiziente Produktion und Kreislaufwirtschaft fördern oder zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen beitragen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften
- Maßnahmen in den Vorranggebieten des EFRE
- Keine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen
Beschreibung
Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum stellt mit der Förderung der regionalen Entwicklung – Regionalmanagement und Regionalbudget ein zukunftsweisendes Förderinstrument bereit, das bestehende und auf Dauer angelegte Regionalmanagementgesellschaften in Hessens Teilregionen unterstützt. Mit dem Schwerpunkt Regionalförderung, Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung sollen innovative Projekte gefördert werden, die regionale Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenziale mobilisieren. Förderfähig sind Vorhaben, die integrierte regionale Innovations- und Entwicklungskonzepte umsetzen, den Aufbau regionaler Netzwerke und Bündnisse vorantreiben sowie regionale Konsensbildungsprozesse anstoßen. Zudem können innovationsorientierte Einzelprojekte, die einen Beitrag zur hessischen Innovationsstrategie leisten – insbesondere durch die Förderung ressourceneffizienter Produktionsprozesse, Kreislaufwirtschaft und die Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen – unterstützt werden.
Im Rahmen des Förderprogramms wird der Unternehmen ein Zuschuss gewährt, der bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, beispielsweise für Personalaufwendungen und Sachkosten, abdeckt. Regionalmanagementgesellschaften haben dabei die Möglichkeit, ein Regionalbudget in Höhe von bis zu 130.000 € pro Jahr zu beantragen. Diese finanzielle Unterstützung erlaubt es den geförderten Einrichtungen, ihre regionalen Entwicklungsstrategien nachhaltig zu gestalten und ein umfassendes Netzwerk an Partner:innen zu etablieren, das regionale Stärken bündelt und verborgene Potenziale erschließt. Das Programm unterstreicht den Anspruch, nicht nur innovative Konzepte voranzubringen, sondern auch eine langfristige Perspektive für die regionale Wirtschaft zu eröffnen und den Standort Hessen als starken Innovations- und Wettbewerbsstandort zu profilieren.
Die Zuwendung unterliegt spezifischen Voraussetzungen, unter anderem müssen die Anträge vor Beginn des Vorhabens bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) eingereicht werden. Nur bereits bestehende und dauerhafte Regionalmanagementgesellschaften können diese Förderung in Anspruch nehmen, wobei der Förderrahmen gezielt auf Maßnahmen in den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausgerichtet ist. Eine direkte Förderung einzelner gewerblicher Unternehmen ist ausdrücklich ausgeschlossen, um eine zielgerichtete und nachhaltige regionale Entwicklung zu gewährleisten. Mit diesem Förderinstrument werden nicht nur finanzielle Mittel bereitgestellt, sondern auch die strategische Planung und strukturelle Vernetzung unterstützt, was letztlich zu einer umfassenden Stärkung des regionalen Wirtschaftssystems in Hessen beiträgt.