Förderung der regionalen Entwicklung – Tourismus
Das Land Hessen fördert Investitionen in innovative touristische Angebote und öffentliche Infrastruktur in Hessen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen bis zu 50 % (bzw. 60 % bei GRW-Mitteln). Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der WIBank einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung von Investitionen in qualitative, marktgerechte Tourismus- und Freizeitangebote sowie in öffentliche touristische Infrastruktur zur Stärkung des regionalen Tourismus und der wirtschaftlichen Entwicklung in Hessen.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten gemäß DIN 276-1 Hochbau
- Eigenleistungen und Sachleistungen
- Planungs- und Beratungsleistungen
- Ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Personalkosten
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Nicht förderfähige Ausgaben
- Ausgaben für Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Ausgaben für nichtöffentliche Erschließung
- Ausgaben für Bauherrenaufgaben
- Finanzierungskosten
- Ausgaben für Instandhaltung, Pflege und Unterhaltung
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Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus
- Maßnahmen in GRW- und EFRE-Vorranggebieten vorrangig
- Vorhabensbeginn erst nach Antragstellung
- Vorliegen der Baugenehmigung vor Bewilligung
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antrag LAND - Öffentliche touristische Infrastruktur (PDF)
- Antrag GRW - Öffentliche touristische Infrastruktur (PDF)
- Antrag auf vorzeitigen Vorhabensbeginn (PDF)
- Anlage Ausgaben und Einnahmen (XLSX)
- Richtlinie zur Förderung der regionalen Entwicklung Hessens (PDF)
Bewertungskriterien
- Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus
- Qualitätsverbesserung im Tourismus
- Relevanz für die regionale Entwicklung
Beschreibung
Das Land Hessen gewährt nicht rückzahlbare Zuschüsse zur Stärkung des regionalen Tourismus durch Investitionen in innovative Tourismus- und Freizeitangebote sowie in öffentliche touristische Infrastruktur. Gefördert werden sowohl Einrichtungen für Natur- und Kulturerleben als auch qualitätssteigernde Maßnahmen im Gesundheitstourismus und barrierefreie Um- und Neubauten mit Kennzeichnung nach „Reisen für Alle“. Antragsberechtigt sind kommunale Träger, Zweckverbände, Destinationsorganisationen, Regionalmanagementgesellschaften und gemeinnützige Vereine. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch natürliche und juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht Zuwendungen erhalten. Vorrangig erfolgt die Förderung in GRW- und EFRE-Vorranggebieten. Vorhabensbeginn darf erst nach vollständiger Antragseinreichung bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) erfolgen.
Die Fördersätze betragen bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, in GRW-Gebieten bis zu 60 %. Abgedeckt werden Baukosten gemäß DIN 276-1 Hochbau, belegnachgewiesene Eigen- und Sachleistungen, Planungs- und Beratungsleistungen, ökologische Ausgleichsmaßnahmen, Personalkosten, direkte Sachausgaben sowie Gemeinkosten (max. 15 % der Personalkosten). Nicht förderfähig sind Grundstückserwerb, Finanzierungskosten, Bauherrenaufgaben, Instandhaltung, Betriebs- und Gastgewerbekosten. Bewertungskriterien sind der erwartete Beitrag zum Wachstum des regionalen Tourismus, die Qualitätsverbesserung im Tourismus und die Relevanz für die regionale Entwicklung. Anträge können jederzeit vor Projektbeginn bei der WIBank gestellt werden; die notwendige Baugenehmigung muss vor Bewilligung vorliegen. Komplett ausgefüllte Antragsformulare und Nachweise sind Teil der Antragsunterlagen.
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