Förderung der Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha (Antrag auf Unterstützung)
Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha unterstützt gemeinnützige Projekte im Landkreis Gotha durch Zuschüsse oder in Einzelfällen vollständige Kostenübernahme von Sach- und Projektkosten. Anträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung fördert gemeinnützige Anliegen im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Gotha, insbesondere Kunst, Kultur, Denkmalschutz, Denkmalpflege, Wissenschaft, Forschung, mildtätige Zwecke, Heimatpflege, Heimatkunde, Sport, Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Bildung, Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung.
Förderfähige Ausgaben
- Sach- und Projektkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Landkreis Gotha
- Gemeinnütziger Status
- Projekt kommt Bürgern im Landkreis Gotha zugute
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Satzung des Vereins
- Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
- Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha fördert seit ihrer Gründung gemeinnützige Projekte im Landkreis Gotha und setzt dabei auf eine breite Palette an Themenfeldern: Kultur, Denkmalschutz, Forschung & Innovation, Wissenschaft, Sport, Jugend- und Altenhilfe, Soziales sowie Infrastruktur- und Katastrophenschutzmaßnahmen. Zuschüsse können für Sach- und Projektkosten gewährt werden, in Einzelfällen ist sogar eine vollständige Kostenübernahme möglich. Gefördert werden sowohl Einzel- als auch Kooperationsvorhaben, die dem Gemeinwohl dienen und dabei die regionale Identität und Heimatpflege stärken. Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger Status sowie der Sitz der antragstellenden Organisation im Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Gotha.
Die Antragseinreichung ist jederzeit möglich und erfolgt unkompliziert über das Online-Formular der Stiftung. Für die vollständige Prüfung benötigen Antragsteller:innen unter anderem die gültige Satzung des Vereins, eine aktuelle Bescheinigung der Gemeinnützigkeit sowie einen detaillierten Finanzierungsplan. Nach Eingang werden die Unterlagen durch den Stiftungsvorstand gesichtet und dem Stiftungsrat zur Entscheidung vorgelegt. Ziel ist es, schnell und unbürokratisch Engagement und innovative Ideen vor Ort zu unterstützen – sei es in der Denkmalpflege, in Bildungs- und Jugendprojekten oder im Katastrophenschutz. Die Regionalstiftung legt Wert auf Transparenz und Nachhaltigkeit und begleitet geförderte Vorhaben beratend bis zum erfolgreichen Abschluss.
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