Förderung der Renate und Waltraut Sick Stiftung
Die Renate und Waltraut Sick Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Erziehung. Anträge können jederzeit schriftlich per Post eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist es, Projekte zu unterstützen, die Menschen mobilisieren. Schwerpunkte sind dabei Sportangebote für alle Altersklassen, insbesondere für Menschen mit Behinderung, sowie Maßnahmen in Kunst, Kultur, Bildung und Erziehung.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Antragsteller müssen juristische Personen sein
- Projekte nur in der Region Freiburg
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Satzung
- Aktueller Registerauszug
Beschreibung
Die Renate und Waltraut Sick Stiftung unterstützt mit einer kontinuierlichen Förderung innovative Projekte in den Bereichen Kultur, Bildung, Sport, Aus‑ & Weiterbildung sowie Kultur und Medien – und das ausschließlich im Raum Freiburg. Ziel ist es, Menschen in Bewegung zu bringen, sei es durch sportliche Aktivitäten für alle Altersklassen, mit besonderem Fokus auf Angebote für Menschen mit Behinderung, oder durch kulturelle und pädagogische Maßnahmen. Die Stiftung legt großen Wert darauf, Projekte zu fördern, die nachhaltig positive Veränderungen in der Gesellschaft bewirken, und trägt so zur Stärkung des Gemeinwohls bei.
Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss, der ausschließlich an gemeinnützige Organisationen vergeben wird, welche ihre Gemeinnützigkeit mittels entsprechender Nachweise belegen. Projekte, die in der Region Freiburg realisiert werden, können sich mittels eines schriftlichen Antrags per Post bewerben. Zu den einzureichenden Unterlagen zählen neben dem ausgefüllten Antragsformular u.a. eine detaillierte Projektbeschreibung und ein Finanzierungsplan, sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit, die Satzung und ein aktueller Registerauszug. Eine wichtige Voraussetzung dabei ist, dass die Anträge spätestens sechs Monate vor Projektbeginn der Stiftung vorliegen, um eine zeitgerechte Bearbeitung zu gewährleisten.
Die Förderpraxis der Stiftung zeichnet sich durch Transparenz und klare Richtlinien aus, wie sie ebenso in den Förderrichtlinien wie in den Antragsbedingungen festgelegt sind. Die bereitgestellte Zuwendung ist zweckgebunden und darf ausschließlich zur Umsetzung des beantragten Projektes verwendet werden. Auf Grundlage eines sorgfältigen Prüfverfahrens entscheidet der Stiftungsrat im Rahmen der satzungsgemäßen Vorgaben über die Förderung. Diese Maßnahmen stellen eine anregende Unterstützung für Initiativen dar, die sich der Förderung von Kunst und Kultur, der Stärkung der Bildung oder der Schaffung von inklusiven und bewegungsorientierten Angeboten verschrieben haben. Damit leistet die Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Bereicherung des kulturellen und sportlichen Lebens in der Region.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.