Zuschuss

Förderung der Rose-Marie und Bernhard Metscherling Stiftung

Die Rose-Marie und Bernhard Metscherling Stiftung fördert Sport, Erziehung und Wohlfahrtswesen in Schleswig-Holstein, mit Schwerpunkt Albersdorf/Kreis Dithmarschen. Insbesondere werden Projekte für Kinder und Jugendliche in Zusammenarbeit mit Sportvereinen, Kitas und Schulen unterstützt. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Sport Bildung Soziales Kinder und Jugendliche Kultur Musik

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Schleswig-Holstein

Förderziel

Förderung des Sports, der Erziehung und des Wohlfahrtswesens in Schleswig-Holstein, insbesondere Projekte für Kinder und Jugendliche im Dialog mit Vereinen, Kindertagesstätten und Schulen zu realisieren.

Antragsberechtigt

  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz oder Tätigkeit in Schleswig-Holstein
  • Projekt im Bereich Sport, Erziehung oder Wohlfahrtswesen
  • Fokus auf Kinder und Jugendliche

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
  • Bedarfsermittlung im Dialog
  • Fokus auf Kinder- und Jugendförderung

Beschreibung

Die Rose-Marie und Bernhard Metscherling Stiftung engagiert sich seit 2017 für die nachhaltige Förderung des Sports, der Erziehung und des Wohlfahrtswesens in Schleswig-Holstein, mit besonderem Fokus auf Albersdorf und den Kreis Dithmarschen. Als gemeinnützige Initiative unterstützt sie vor allem Projekte, die Kinder und Jugendliche durch Kooperationen mit Sportvereinen, Kindertagesstätten und Schulen ganzheitlich stärken. Ergänzend zu klassischen Sportangeboten zählen Sprach- und Musikförderung zu den zentralen Handlungsfeldern, um frühkindliche Entwicklungsprozesse zu verbessern und Chancengleichheit in pädagogischen und sozialen Strukturen zu schaffen. Die Entscheidungsfindung erfolgt stets im Dialog mit den lokalen Initiativen, um Bedarfe genau zu ermitteln und passgenaue Förderansätze zu realisieren.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen sowie Interessenverbände oder Vereine, die ihren Sitz oder ihre Tätigkeit in Schleswig-Holstein haben. Besonders willkommen sind Anträge von Sportvereinen, Kindergärten, Schulen und anderen sozialen Trägern, deren Projekte einen klaren Schwerpunkt auf die Kinder- und Jugendförderung legen. Die Stiftung gewährt Zuschüsse im Rahmen fortlaufender Fördermöglichkeiten und legt dabei Wert auf die Übereinstimmung mit dem Stiftungssatzungszweck, eine fundierte Bedarfsermittlung und den dialogischen Entwicklungsprozess. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch spontane Projektideen ebenso berücksichtigt werden wie langfristige Förderpläne.

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