Zuschuss

Förderung der Rudolf Augstein Stiftung

Die Rudolf Augstein Stiftung fördert bundesweit gemeinnützige Initiativen zur Verbesserung der Lebensperspektiven benachteiligter Kinder und Jugendlicher. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung möchte die Lebensperspektiven benachteiligter Kinder und Jugendlicher verbessern, indem sie Initiativen unterstützt, die Gesundheit, Bildung und Selbsthilfefähigkeit stärken, nachhaltige Strukturen aufbauen und partizipative Projektentwicklung fördern – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder persönlichen Einschränkungen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützigkeit der Antragstellenden
  • Zielgruppe sind benachteiligte oder notleidende Kinder und Jugendliche
  • Projekte mit nachhaltiger Anschlussfähigkeit und Übertragbarkeit
  • Partizipative Entwicklung und Einbindung der Betroffenen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Detaillierte Projektbeschreibung
  3. Angaben zu Mitwirkenden
  4. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Bedeutung der Initiative für das Kindeswohl
  • Wirksamkeit und Nachhaltigkeit des Ansatzes
  • Modellcharakter des Projekts
  • Potenzial, strukturelle Veränderungen zu befördern
  • Expertise und Erfahrung der Antragstellenden und Beteiligten
  • Einbindung der Betroffenen in Entscheidungsprozesse
  • Gendergerechtigkeit bzw. Empowerment von Mädchen und jungen Frauen

Beschreibung

Die Rudolf Augstein Stiftung vergibt bundesweit fortlaufend Zuschüsse an gemeinnützige Organisationen, die sich in den Bereichen Kinder und Jugendliche, Soziales sowie Arbeit & Soziales engagieren. Ziel ist die Verbesserung der Lebensperspektiven benachteiligter Kinder und Jugendlicher durch Stärkung von Gesundheit, Bildung und Selbsthilfefähigkeit. Gefördert werden Projekte mit modellhaftem Charakter, die nachhaltige Strukturen schaffen und Betroffene aktiv an der Entwicklung beteiligen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von partizipativen Ansätzen und dem Empowerment von Mädchen und jungen Frauen – unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder persönlichen Einschränkungen. Schwerpunktmäßig werden auch Angebote für todkranke Kinder sowie Projekte zur Unterstützung von Kindern in großer Armut gefördert. Anträge können jederzeit ohne feste Fristen gestellt werden, wodurch Initiativen flexibel und schnell in die Förderung gelangen können.

Gemeinnützige Organisationen, deren Projekte sich an benachteiligte oder notleidende Kinder und Jugendliche richten, sind förderberechtigt. Für die Antragstellung müssen Antragstellende ihre Gemeinnützigkeit nachweisen und ein vollständig ausgefülltes Antragsformular samt detaillierter Projektbeschreibung, Angaben zu den Mitwirkenden sowie einem Kosten- und Finanzierungsplan einreichen. Der Zuschuss wird flexibel je nach Projektumfang vergeben, wobei es im sozialen Bereich keine festgelegte Obergrenze gibt. Die Auswahl erfolgt nach klar definierten Kriterien wie Bedeutung für das Kindeswohl, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, Übertragbarkeit, Modellcharakter sowie Expertise der Antragstellenden. Ein besonderes Kriterium ist die partizipative Einbindung Betroffener und die Förderung von Gendergerechtigkeit. Die Stiftung trifft Entscheidungen in der Regel binnen zwölf Wochen nach Eingang der Unterlagen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und zum genauen Antragsprozess finden sich auf der Webseite der Rudolf Augstein Stiftung.

Antrag starten →