Förderung der Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung
Die Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung fördert gemeinnützige und mildtätige Vorhaben in sechs Förderschwerpunkten im Sinne des Gemeinwohls mit formloser Antragstellung (Projektbeschreibung, Zeit-/Arbeitsplan, Finanzierungsplan, Finanzierungsübersicht).
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Förderkriterien
Förderziel
Die Förderung soll neuartige gemeinnützige und mildtätige Vorhaben in den Bereichen Gesunde Ernährung und ökologischer Landbau, Komplementärmedizin, Alten- und Pflegeheime, Kinderbetreuung, Jugendhilfe und Ausbildung, Naturschutz sowie Denkmalpflege und Städtebau im Sinne des Gemeinwohls unterstützen, vorrangig selbst initiierte Projekte.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachaufwendungen
- Druck- und Reisekostenzuschüsse (im Zusammenhang mit gefördertem Projekt)
Nicht förderfähige Ausgaben
- Allgemeine Betriebsmittel
- Kosten pauschaler Schließung von Etatlücken
- Maßnahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege
- Einzelstipendien
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben in einem der Förderschwerpunkte
- Gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck
- Formlose Antragstellung mit Zielsetzung, Arbeits- und Zeitplan, Personal- und Sachaufwendungen, Gesamtfinanzierungsplan und Nachweis anderer Zuwendungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Zielsetzung und Begründung des Vorhabens
- Arbeits- und Zeitplan
- Personal- und Sachaufwendungen
- Gesamtfinanzierungsplan
- Nachweis bereits bewilligter Zuwendungen und potenzieller Zuwendungsgeber
Bewertungskriterien
- Gemeinnützigkeit und mildtätiger Zweck
- Innovationsgehalt und Neuartigkeit
- Nachhaltige Wirkung im Sinne des Gemeinwohls
- Übereinstimmung mit den Förderschwerpunkten
Beschreibung
Die Rut- und Klaus-Bahlsen-Stiftung unterstützt in Bayern und Niedersachsen vorwiegend selbst initiierte, gemeinnützige und mildtätige Projekte mit einmaligen Zuschüssen. Antragsberechtigt sind Vereine, Stiftungen, öffentliche sowie private Bildungseinrichtungen und andere gemeinnützige Organisationen. Gefördert werden innovative Vorhaben in den Bereichen Gesunde Ernährung und ökologischer Landbau, Komplementärmedizin, Alten- und Pflegeheime, Kinderbetreuung, Jugendhilfe und Ausbildung, Naturschutz sowie Denkmalpflege und Städtebau. Eine Antragstellung ist jederzeit formlos möglich und erfordert u. a. eine präzise Projektbeschreibung, einen Arbeits- und Zeitplan sowie einen detaillierten Finanzierungsplan mit Nachweis bereits bewilligter Mittel. Durch diese flexible Förderpraxis möchte die Stiftung nachhaltige Impulse für das Gemeinwohl setzen und Träger:innen anregen, zukunftsweisende Konzepte zu realisieren.
Förderfähig sind Personal- und Sachaufwendungen sowie Druck- und Reisekostenzuschüsse in direktem Zusammenhang mit dem geförderten Projekt. Ausgeschlossen bleiben allgemeine Betriebsmittel, pauschale Schließungen von Etatlücken, Maßnahmen der allgemeinen Wohlfahrtspflege und Einzelstipendien. Bei der Auswahl der Vorhaben bewertet die Stiftung insbesondere den gemeinnützigen beziehungsweise mildtätigen Charakter, den Innovationsgehalt und die Nachhaltigkeit der Wirkung im Sinne des Gemeinwohls. Antragstellende profitieren von einem unkomplizierten Verfahren ohne externe Fristen und können so zeitnah zur Verwirklichung ihrer Projekte beitragen.
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