Förderung der Sanddorf-Stiftung (Gesundheit, Völkerverständigung, Wohlfahrt)
Die Sanddorf-Stiftung fördert laufend gemeinnützige und öffentlich-rechtliche Institutionen in den Bereichen Gesundheit, Völkerverständigung (Schwerpunkt Deutsch-Polnischer Austausch) und Wohlfahrt. Anträge mindestens drei Monate vor Projektstart per standardisiertem Formular an info@sanddorf-stiftung.de.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die Unterstützung externer Projekte und Initiativen in den Stiftungsfeldern Gesundheit, Völkerverständigung und Wohlfahrt. Gefördert werden Vorhaben gemeinnütziger und öffentlich-rechtlicher Institutionen, deren Satzungszweck mit den Anliegen der Stiftung übereinstimmt. Besondere Schwerpunkte sind Ernährungsbildung, integrative Medizin, deutsch-polnischer Kulturaustausch, Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen in Not sowie soziale und psycho-soziale Projekte.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Nebenkosten/Overheads bis max.10%
Nicht förderfähige Ausgaben
- Anschaffung von Betriebsausstattungen
- Bauvorhaben
- laufende Infrastrukturkosten (außer Ausnahmen)
- Druck- und Übersetzungskosten (nur im Ausnahmefall)
- Rückwirkende Kosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gemeinnützige oder öffentlich-rechtliche Institution
- Satzungszweck muss mit Stiftungszielen übereinstimmen
- Aktueller Freistellungsbescheid erforderlich
- Projekte mindestens drei Monate vor Projektstart beantragen
- Keine Förderung von Betriebsausstattungen oder Bauvorhaben (Ausnahmen möglich)
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Standardisiertes Antragsformular
- Kosten- und Finanzierungsplan
- aktueller Freistellungsbescheid
- Projektbeschreibung
- Verwendungsnachweisformular
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Qualität und Nutzen des Projekts
- Wirtschaftlichkeit der Kostenplanung
Beschreibung
Die Sanddorf-Stiftung unterstützt bundesweit gemeinnützige Organisationen, öffentliche und Bildungseinrichtungen mit unbefristeten Zuschüssen zur Förderung externer Projekte in den Stiftungsfeldern Gesundheit, Völkerverständigung und Wohlfahrt. Ein Schwerpunkt liegt auf Ernährungsbildung und integrativer Medizin, daneben auf dem deutsch-polnischen Kulturaustausch sowie Hilfe zur Selbsthilfe für Menschen in Not. Gefördert werden Initiativen, deren Satzungszweck mit den Anliegen der Stiftung übereinstimmt. Die Stiftung prüft laufend eingehende Anträge auf Übereinstimmung mit ihren Zielen, Qualität und Nutzen der Projekte sowie Wirtschaftlichkeit der Kostenplanung. Dabei wird besonderer Wert auf inklusiven und nachhaltigen Mehrwert für Gesellschaft und Demokratie gelegt.
Förderberechtigt sind Vereine, gGmbHs, Schulen, Universitäten und andere gemeinnützige bzw. öffentlich-rechtliche Träger. Anträge sind mindestens drei Monate vor Projektstart über das standardisierte Formular einzureichen; ein aktueller Freistellungsbescheid ist beizufügen. Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten, Reisekosten und Nebenkosten/Overheads (max. 10 %). Ausgenommen sind Betriebsausstattungen, Bauvorhaben und rückwirkende Kosten. Nach ausführlicher Prüfung erhalten Antragstellende ein Bewilligungsschreiben mit Förderrichtlinien und einem Formular für den Verwendungsnachweis. Mittel können nach formloser Anforderung abgerufen werden, Abschlussbericht und Verwendungsnachweis sind drei Monate nach Projektende einzureichen. Die Stiftung wahrt während des gesamten Prozesses partnerschaftliche Kommunikation und Transparenz.
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