Zuschuss

Förderung der SCHILF – Stiftung für Chancengleichheit und individuelle leistungsgerechte Förderung (Privatpersonen)

Die SCHILF-Stiftung für Chancengleichheit ermöglicht Privatpersonen bundesweit die Förderung von individuellen Bildungsmaßnahmen. Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Unterstützung von Einzelpersonen bei der Finanzierung von Bildungsmaßnahmen, um Chancengleichheit und eine leistungsgerechte Förderung zu gewährleisten.

Förderfähige Ausgaben

  • Kosten für Bildungsmaßnahmen (Teilnahmegebühren, Kurskosten)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Vollständige Angaben zur Person
  • Beschreibung der geplanten Bildungsmaßnahme mit Kostenaufstellung
  • Darlegung der finanziellen Bedürftigkeit

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Nachweise zur Bildungsmaßnahme
  3. Kostenaufstellung und Belege
  4. Stellungnahme eines Dritten (z. B. Lehrperson)

Bewertungskriterien

  • Finanzielle Bedürftigkeit des Antragstellenden
  • Relevanz und Qualität der Bildungsmaßnahme

Beschreibung

Die SCHILF-Stiftung für Chancengleichheit und individuelle leistungsgerechte Förderung unterstützt bundesweit Privatpersonen bei der Verwirklichung qualifizierender Bildungsmaßnahmen. Als öffentlich-rechtliche Stiftung des Bürgerlichen Rechts fördert sie Aus- und Weiterbildungen in verschiedenen Fachbereichen mit einem finanziellen Zuschuss zu Teilnahmegebühren und Kurskosten. Antragstellende können jederzeit einen Förderantrag einreichen, ohne an feste Fristen gebunden zu sein. Dabei steht die Idee im Vordergrund, individuelle Potenziale zu entfalten und gleiche Startbedingungen für alle Interessierten zu ermöglichen.

Voraussetzung für eine Bewilligung sind vollständige Angaben zur Person, eine detaillierte Beschreibung der geplanten Bildungsmaßnahme mit nachvollziehbarer Kostenaufstellung sowie der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit. Als förderfähige Ausgaben gelten insbesondere Kurs- und Teilnahmegebühren. Die Auswahl erfolgt anhand der sozialen Erfordernisse der Antragstellenden sowie der Qualität und Relevanz der vorgesehenen Weiterbildung. Dem Antrag sind ein ausgefülltes Antragsformular, Nachweise zur Bildungsmaßnahme, Belege zur Kostenaufstellung sowie eine unterstützende Stellungnahme einer Dritten oder eines Dritten (zum Beispiel einer Lehrperson) beizufügen. Mit diesem unkomplizierten Verfahren eröffnet die SCHILF-Stiftung privaten Teilnehmenden die Chance, Fortbildungen zu realisieren, die andernfalls aus finanziellen Gründen nicht möglich wären, und trägt so aktiv zur Förderung von Bildungsgerechtigkeit bei.

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