Förderung der Selbstkontrolle zum Schutz Minderjähriger
Förderung einer anerkannten Selbstkontrolleinrichtung zum Schutz Minderjähriger in Wien mit einem jährlichen Fonds von 75.000 €; unbefristete Antragsmöglichkeit.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung bei der Bewältigung des Aufwands der Selbstkontrolle in Bezug auf die Einstufung von Inhalten, die die körperliche, geistige oder sittliche Entwicklung Minderjähriger beeinträchtigen können.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Anerkennung als Selbstkontrolleinrichtung gemäß § 32a iVm § 32b KOG
- Verhaltensrichtlinien müssen Kriterien für ausreichende Informationen über potenzielle Schädlichkeit von Inhalten enthalten
- Einreichung eines schriftlichen Ansuchens
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftliches Ansuchen
Beschreibung
Die Initiative in Wien fördert anerkannte Selbstkontrolleinrichtungen zum Schutz Minderjähriger mit einem jährlichen Fonds von 75.000 €. Als Zuschuss konzipiert, richtet sich das Angebot ausschließlich an gemeinnützige Organisationen, die gemäß KommAustria-Gesetz (§ 32a iVm § 32b KOG) für die Einstufung von Medieninhalten zugelassen sind. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich, da die Frist unbegrenzt läuft (Beginn 01.01.2022). Zuwendungsvoraussetzungen umfassen eine offizielle Anerkennung, Verhaltensrichtlinien mit klaren Kriterien zur transparenten Information über mögliche Schädigungen sowie die Einreichung eines schriftlichen Ansuchens. Die Förderung trägt der kontinuierlich steigenden Komplexität medienrechtlicher Prüfungen Rechnung und ermöglicht Einrichtungen eine finanzielle Entlastung bei der Durchführung notwendiger Kontrollprozesse.
Mit dem Förderziel, Aufwand und Qualität der Selbstkontrolle zu optimieren, werden Maßnahmen unterstützt, die die körperliche, geistige und sittliche Entwicklung von Minderjährigen schützen. Durch die finanzielle Zuwendung können Klassifizierungsverfahren weiter professionalisiert und öffentlich wirksame Kennzeichnungen konsistent angewandt werden. Dies stärkt das Vertrauen von Nutzer:innen und Medienschaffenden gleichermaßen und fördert eine verantwortungsvolle Auseinandersetzung mit sensiblen Inhalten. Die langfristig angelegte Förderung leistet einen wichtigen Beitrag zum vorbeugenden Jugendmedienschutz und sichert nachhaltige Standards in den Bereichen Medien, Kultur & Medien.