Zuschuss

Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN)

Zuschuss für die Einrichtung, den Betrieb und die Digitalisierung von Senioren- und Pflegestützpunkten in Niedersachsen. Förderung bis zu 70 % (bis 80 % für kommunale Gebietskörperschaften), max. 40.000 € pro Jahr. Anträge laufend beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
31.12.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Niedersachsen
Fördersumme: 40.000 € pro Jahr
Förderquote: 70% - 80%

Förderziel

Unterstützung beim Aufbau, Betrieb und Digitalisierung von Senioren- und Pflegestützpunkten sowie Seniorenstützpunkten in Niedersachsen, um älteren Menschen unabhängige Beratung, Wohnberatung, Quartiershilfe und digitale Angebote vor Ort zu ermöglichen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalkosten
  • Sachausgaben
  • Digitalisierungsmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis personeller und sachlicher Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung
  • Einrichtung regelmäßiger fester Sprech- und Öffnungszeiten mit persönlicher, Telefon- und E-Mail-Beratung
  • Barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten
  • Abdeckung der vorgesehenen Angebots- und Aufgabenbereiche (neutrale Beratung, Wohnberatung, Öffentlichkeitsarbeit, digitale Beratungsformate, Unterstützung von Quartiers- und Nachbarschaftshilfe)
  • Kooperation mit Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäusern und Seniorenvertretungen

Beschreibung

Die Förderung der Seniorenberatung in den Senioren- und Pflegestützpunkten Niedersachsen (SPN) unterstützt Kommunen und gemeinnützige Organisationen beim Aufbau, Betrieb und der Digitalisierung von Beratungsstellen für ältere Menschen. In den SPN werden unabhängig von Pflegegrad neutrale Informationen, Wohnberatung, Quartiershilfe und digitale Angebote vorgehalten, um die Selbstständigkeit und Lebensqualität im Alter zu erhalten. Gefördert werden bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei kommunalen Gebietskörperschaften sogar bis zu 80 Prozent, höchstens jedoch 40.000 Euro pro Jahr. Anträge können laufend bis zum 31. Dezember 2026 beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte (darunter Region und Landeshauptstadt Hannover sowie Stadt Göttingen), kreis- und regionsangehörige Städte, Gemeinden und Samtgemeinden sowie gemeinnützige rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts in Niedersachsen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist der Nachweis personeller und sachlicher Kapazitäten, barrierefreier Zugang zu den Räumlichkeiten sowie regelmäßige feste Sprech- und Öffnungszeiten mit persönlicher, Telefon- und E-Mail-Beratung. Die Stützpunkte müssen ein breites Spektrum abdecken – von neutraler Beratung und Öffentlichkeitsarbeit über aufsuchende Wohnberatung bis hin zu digitalen Beratungsformaten und der Förderung von Quartiers- und Nachbarschaftshilfe. Eine enge Kooperation mit Freiwilligenagenturen, Mehrgenerationenhäusern und Seniorenvertretungen ist ebenfalls verpflichtend. Förderschwerpunkte liegen auf Personalkosten, Sachausgaben und Digitalisierungsmaßnahmen.

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