Förderung der Seniorenverbände
Das Land Kärnten fördert die Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch landesweit tätige Seniorenorganisationen. Anträge müssen bis zum 31. März des laufenden Jahres eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Gewährung eines jährlichen Förderbetrages zur Unterstützung der Beratung, Information und Betreuung von Senioren durch Seniorenorganisationen gemäß Kärntner Seniorengesetz.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Erfüllung der Voraussetzungen gemäß Kärntner Seniorengesetz
- Freiwillige Vereinigung von Senioren mit eigener Rechtspersönlichkeit und landesweiter Bedeutung
- Satzungsmäßiger Hauptzweck ist die Vertretung und Förderung der Interessen der Senioren
- Nicht auf Gewinnerzielung gerichtet
- Sitz in Kärnten
- Mehr anzeigen
Beschreibung
Das Land Kärnten stellt im Rahmen des Kärntner Seniorengesetzes jährlich Zuschüsse bereit, um landesweit tätige Seniorenorganisationen bei der Beratung, Information und Betreuung älterer Menschen zu unterstützen. Zielsetzung ist die Stärkung sozialer Infrastruktur und die Gewährleistung einer bedarfsgerechten Begleitung von Senior:innen in allen Lebensbereichen. Die Förderung trägt dazu bei, kostenfreie oder kostengünstige Angebote zu realisieren, Fachwissen bereitzustellen und niedrigschwellige Zugänge zu schaffen. Organisationen, die diese Förderung in Anspruch nehmen möchten, müssen ihren Antrag bis spätestens 31. März eines jeden Jahres beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung Gesellschaft und Integration, einreichen. Die Auszahlung erfolgt als jährlicher Pauschalbetrag, der eine verlässliche Planung und Umsetzung der Programminhalte ermöglicht.
Gefördert werden ausschließlich gemeinnützige, freiwillige Seniorenvereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit und nachweisbarer landesweiter Bedeutung. Voraussetzung ist eine satzungsmäßige Ausrichtung auf die Vertretung und Förderung sozialer, kultureller und wirtschaftlicher Interessen von Senior:innen, eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht sowie ein Sitz in Kärnten. Die Organisation muss gemäß Satzung das gesamte Bundesland abdecken, in mindestens drei politischen Bezirken Zweigstellen unterhalten und über einen Mitgliederbestand von mindestens 3.000 Senior:innen verfügen. Politische Parteien im Sinne des Parteiengesetzes sind ausgeschlossen. Erfüllte Voraussetzungen sichern nicht nur den Zugang zu finanzieller Unterstützung, sondern leisten einen wichtigen Beitrag zur Vernetzung regionaler Angebote und stärken die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.