Zuschuss

Förderung der Share Value Stiftung

Die Share Value Stiftung vergibt finanzielle Zuwendungen an gemeinnützige Einrichtungen der Jugendhilfe, Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens in Thüringen und Hessen. Einreichungsfristen 2026: 01.01.–31.03. und 01.07.–30.09.

Kinder und Jugendliche Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
01.01. - 31.03.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Hessen, Thüringen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von gemeinnützigen Einrichtungen der Jugendhilfe, Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens zur Verwirklichung ihrer steuerbegünstigten und kirchlich geprägten Zwecke in Thüringen und Hessen.

Förderfähige Ausgaben

  • Starthilfen für neue Einrichtungen
  • Personalkosten für befristete Mitarbeiterstellen
  • Sachmittel für die Projektarbeit

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Anerkennung der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Zugehörigkeit zu einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Diakonisches Werk)
  • Sitz in Thüringen oder Hessen
  • Tätigkeit in der Jugendhilfe, Altenhilfe, im öffentlichen Gesundheits- oder Wohlfahrtswesen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Vorhabenbeschreibung (pdf)
  2. Kostenplan (pdf)
  3. Angebote (pdf)
  4. Finanzierungsplan (pdf)
  5. Aktuelle Satzung oder Gesellschaftsvertrag (pdf)
  6. Aktueller Vereins-/Handelsregisterauszug oder Vertretungsbescheinigung (pdf)
  7. Aktueller Freistellungsbescheid (pdf)
  8. Erklärungen Punkt 4 des Online-Formulars mit rechtsverbindlicher Unterschrift (pdf)
  9. Online-Antragsformular vollständig ausgefüllt

Beschreibung

Förderinitiative der Share Value Stiftung
Die Share Value Stiftung unterstützt gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Hessen und Thüringen, die im Jugend- und Altenhilfebereich sowie im öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesen tätig sind. Förderbar sind ausschließlich Einrichtungen mit kirchlich geprägtem, christlichem Hilfsauftrag und Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Diakonisches Werk oder Deutsches Rotes Kreuz). Mit jährlichen Zuwendungsrunden im Frühjahr (01.01.–31.03.) und Herbst (01.07.–30.09.) stellt die Stiftung als reine Förderstiftung zielgerichtete Zuschüsse bereit, um steuerbegünstigte Zwecke nachhaltig zu verwirklichen. Gefördert werden Starthilfen für neue Projekte, befristete Personalkostenmodelle sowie Sachmittel zur Projektarbeit, um bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen, Senior:innen und hilfebedürftige Personen zu ermöglichen.

Fördervoraussetzungen und Antragsverfahren
Für die Antragstellung müssen Antragsteller:innen über einen aktuellen Freistellungsbescheid sowie einen gültigen Vereins- oder Handelsregisterauszug verfügen und den Nachweis der Verbandszugehörigkeit erbringen. Entsprechende Unterlagen—darunter Vorhabenbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan, Angebote sowie Erklärungen aus dem Online-Formular—sind in elektronischer Form als PDFs beizufügen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich über die externe Online-Antragsverwaltung; eine Checkliste und detaillierte Richtlinien stehen zum Download bereit. Entscheidungen über Förderzusage werden bis zum 1. Juni nach Ende der Fristfristrunde bekanntgegeben. Eine fristgerechte und vollständige Antragseinreichung sichert die Prüfung durch den Stiftungsrat und ermöglicht zeitnahen Zugriff auf die Mittel.

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