Zuschuss

Förderung der SKNULFV Stiftung (Sport, Kultur, Natur/Umwelt, Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Familie, Völkerverständigung)

Die SKNULFV Stiftung unterstützt fördernd und mildtätig Projekte in den Bereichen Sport, Kultur, Natur- und Umweltschutz, Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Familie sowie Völkerverständigung (Schwerpunkt Europa). Anträge sind jederzeit per handschriftlicher Briefpost möglich.

Sport Kultur Umwelt-/Naturschutz Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Förderung und Unterstützung im Sport, in der Kultur, für die Natur- und Umweltschutz, Landschaftsschutz, Landwirtschaft, für Familien oder Menschen in Not sowie der Völkerverständigung. Es werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und fördernde Zwecke verfolgt.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Beschreibung

Die SKNULFV Stiftung fördert deutschlandweit gemeinnützige, mildtätige und fördernde Projekte in den vielfältigen Bereichen Sport, Kultur, Natur- und Umweltschutz, Landschaftsschutz, Landwirtschaft, Familienhilfe sowie Völkerverständigung mit Schwerpunkt Europa. Ziel ist es, durch finanzielle Zuschüsse nachhaltige Impulse für gesellschaftlichen Zusammenhalt und interkulturellen Austausch zu setzen. Insbesondere unterstützt die Stiftung Initiativen zur Talententwicklung im Spitzen- und Breitensport, kulturelle Vorhaben von bildenden wie darstellenden Künsten, ökologische Landwirtschaftsmodelle, Schutzmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie soziale Hilfsangebote für Familien oder Einzelpersonen in besonderen Lebenslagen. Dabei agiert die SKNULFV Stiftung selbstlos und verwendet ihre Mittel ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke ohne eigennützige Interessen.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine, Privatpersonen sowie Familien oder Menschen in schwierigen Lebensumständen, sofern die eingereichten Projektvorhaben unmittelbaren gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen. Die Antragstellung erfolgt fortlaufend und unbürokratisch: Projektbeschreibungen werden per handschriftlichem Briefpost an die Stiftungsverwaltung eingereicht. Die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses trifft der Stiftungsrat auf Grundlage der maßgeblichen Satzungskriterien. Durch die kontinuierliche Förderpraxis erhalten Initiativen aller Größenordnungen die Möglichkeit, ihre Ideen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung und Völkerverständigung zu realisieren und damit einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.

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