Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen – Sozialberatungsrichtlinie
Der Freistaat Thüringen fördert Kommunen mit Zuschüssen für migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge. Bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben werden übernommen. Anträge sind jährlich bis zum 31.10. für das folgende Jahr einzureichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Der Freistaat Thüringen unterstützt Kommunen bei der Finanzierung von Maßnahmen zur sozialen Beratung und Betreuung anerkannter Flüchtlinge, um deren Integration in die Aufnahmegesellschaft zu fördern.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten für Fachpersonal
- Schulungskosten
- Sach- und Verwaltungsausgaben
- Honorare für soziale Beratung und Betreuung
- Dolmetscherleistungen
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsberechtigt sind die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte
- Die Förderung darf nicht oder nicht vollständig durch Mittel des Bundes, des Landes oder durch Dritte gedeckt sein
- Fachliche Voraussetzungen der Beratungspersonen: relevante Fremdsprachenkenntnisse
- Kenntnisse im Ausländer-, Asyl-, Aufenthalts- und Sozialhilferecht sowie Verwaltungsrecht
- Pädagogische Kenntnisse sowie hohe soziale und interkulturelle Kompetenz
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Richtlinie zur Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen in Thüringen
- Antragsformular "Soziale Beratung von Flüchtlingen" (25.01.2021)
- Antragsformular VZM für 2024 (20.11.2023)
Beschreibung
In Thüringen stellt die „Förderung der sozialen Beratung und Betreuung von anerkannten Flüchtlingen“ ein kontinuierlich verfügbares Zuschussprogramm dar, das Kommunen bei der Integration von Neuzugewanderten in die Aufnahmegesellschaft begleitet. Unter der Trägerschaft des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) und fachlicher Umsetzung durch das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) können bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erstattet werden. Der Förderschwerpunkt umfasst migrationsspezifische Beratung in grundlegenden Lebensfragen, Hilfestellung beim Zugang zu Behörden, Gesundheitsversorgung und Bildungseinrichtungen sowie Unterstützung bei Konfliktlösungen und in Gewaltsituationen. Zusätzlich werden Honorare für Dolmetscher:innen, Schulungen sowie Sach- und Verwaltungskosten berücksichtigt, um bedarfsgerechte Betreuungsangebote in den Bereichen Soziales, Migration, Gesundheit sowie Arbeit & Soziales sicherzustellen.
Förderberechtigt sind ausschließlich Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte, die eigenständig oder kooperativ migrationsspezifische Beratungs- und Betreuungsangebote realisieren und deren Finanzierung nicht bereits durch Bundes-, Landes- oder Drittmittel gedeckt ist. Die Umsetzung erfolgt über Projekte mit einer Laufzeit von maximal 12 Monaten. Antragsvoraussetzung ist der Nachweis fachlicher Qualifikationen der Sozialarbeiter:innen oder Sozialpädagog:innen, einschließlich relevanter Fremdsprachenkenntnisse, Kenntnis des Ausländer-, Asyl- und Aufenthaltsrechts sowie pädagogischer und interkultureller Kompetenzen. Zur Antragstellung sind die Richtlinie, das Formular „Soziale Beratung von Flüchtlingen“ und das VZM-Formular für das jeweilige Förderjahr beim TLVwA einzureichen. Die Antragsfrist endet jeweils am 31. Oktober für das folgende Haushaltsjahr und bietet Kommunen die Chance, ihre integrationsfördernden Maßnahmen nachhaltig auszubauen.
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