Förderung der Sozialstiftung NRW
Die Sozialstiftung NRW fördert Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege zur Verbesserung der Lebenssituation und zur Förderung sozialer Innovationen. Fortlaufende Förderung.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten der Freien Wohlfahrtspflege, die darauf abzielen, die Lebenssituation von Menschen zu verbessern und soziale Innovationen voranzutreiben, beispielsweise mittels wissenschaftlich begleiteter Modellprojekte, Investitionsförderungen, Anschubfinanzierungen und Sonderprogramme.
Förderfähige Ausgaben
- Bau- und Investkosten
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft in einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege NRW (z.B. AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Jüdische Gemeinde)
- Juristische Person und gemeinnützig
- Ansiedlung in Nordrhein-Westfalen
- Projekt kann nicht durch andere Finanzierungsquellen realisiert werden (Subsidiaritätsprinzip)
- Umsetzung der Maßnahme hat noch nicht begonnen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Kostenaufstellung gemäß DIN 276
- Ausgaben- und Finanzierungsplan – Anschubfinanzierung und Quartiersprojekt
- Ausgaben- und Finanzierungsplan – Modellprojekt
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeitsaspekte
- Relevanz für die Zielgruppe
Beschreibung
Die Sozialstiftung NRW unterstützt mit ihrem Förderprogramm innovative Projekte, die die Lebenssituation von Menschen in Nordrhein-Westfalen verbessern. Dabei richtet sich die Förderung ausschließlich an gemeinnützige Organisationen aus der Freien Wohlfahrtspflege, die im sozialen Bereich aktiv sind. Das Programm bietet vielfältige Zuschüsse, um modellhafte Neuentwicklungen und nachhaltige Ansätze zu realisieren – von wissenschaftlich begleiteter Projektarbeit bis hin zu Investitionsförderungen, Anschubfinanzierungen und Sonderprogrammen. Die fortlaufende Vergabe von Mitteln ermöglicht es Träger:innen, auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren und Impulse für zukünftige Standards in der Sozialen Arbeit zu setzen.
Die Fördervoraussetzungen stellen sicher, dass nur Projekte unterstützt werden, die einen echten Mehrwert bieten. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die noch nicht umgesetzt wurden und bei denen eine Finanzierung durch andere Quellen nicht ausreichend gewährleistet ist. Um im Auswahlverfahren zu bestehen, müssen Organisationen Mitglied in einem der führenden Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen sein, wie etwa AWO, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder der Jüdischen Gemeinde. Zudem ist es erforderlich, dass die antragstellende juristische Person gemeinnützig ist und ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen hat. Die Bewertungskriterien legen besonderes Gewicht auf den Innovationsgehalt, nachhaltige Wirkung und die unmittelbare Relevanz des Projekts für die Zielgruppe.
Die Antragstellung erfolgt in mehreren klar strukturierten Schritten, die eine transparente und nachvollziehbare Projektbegutachtung ermöglichen. Im ersten Schritt klären Anfragende ihr Vorhaben gemeinsam mit ihrem zugehörigen Spitzenverband ab, um von einer fundierten Empfehlung zu profitieren. Anschließend wird in einem Beratungsgespräch, an dem auch Expert:innen der Sozialstiftung NRW teilnehmen, das Potenzial des Projekts detailliert geprüft. Für die Bewerbung sind mehrere Unterlagen einzureichen, darunter das Antragsformular, eine Kostenaufstellung gemäß DIN 276 sowie spezifische Ausgaben- und Finanzierungspläne für Anschubfinanzierungen und Modellprojekte. Diese sorgfältige Dokumentation unterstützt die Evaluation durch die zuständigen Gremien und trägt zur transparenten Entscheidungsfindung bei. Insgesamt bietet die Förderung der Sozialstiftung NRW eine interessante Chance für Organisationen, die ihr soziales Engagement nachhaltig und innovativ weiterentwickeln möchten.
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